Wahlarzt Kosten: Wie funktioniert die Rückerstattung bei der ÖGK?
Wahlarztbesuche sind in Österreich beliebt, kosten aber oft mehr als Kassenarzttermine. Wie funktioniert 2026 die Rückerstattung bei der ÖGK wirklich? Erfahre, was Wiener*innen und Österreicher*innen allgemein beim Einreichen der Wahlarztrechnung beachten sollten und wie viel du zurückbekommst!
Wer in Österreich medizinische Leistungen in Anspruch nimmt, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten: die Behandlung bei einem Kassenarzt oder bei einem Wahlarzt. Während Kassenärzte direkt mit der Krankenkasse abrechnen, müssen Patientinnen und Patienten bei Wahlärzten zunächst selbst zahlen und können anschließend einen Teil der Kosten zurückerstattet bekommen. Die Höhe der Rückerstattung und der Ablauf des Verfahrens werfen oft Fragen auf.
Was ist ein Wahlarzt in Österreich?
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne Kassenvertrag. Das bedeutet, dass diese Ärztinnen und Ärzte nicht direkt mit der Österreichischen Gesundheitskasse abrechnen. Patientinnen und Patienten können frei entscheiden, ob sie einen Wahlarzt aufsuchen möchten. Die Gründe dafür sind vielfältig: oft kürzere Wartezeiten, spezialisierte Behandlungen oder die Möglichkeit, einen bestimmten Arzt des Vertrauens zu wählen. Nach der Behandlung erhalten Patientinnen und Patienten eine Honorarnote, die sie zunächst selbst begleichen müssen. Anschließend kann diese Rechnung bei der zuständigen Krankenkasse zur teilweisen Rückerstattung eingereicht werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Rückerstattung in der Regel deutlich unter den tatsächlichen Kosten liegt.
Die Rolle der ÖGK bei Rückerstattungen
Die Österreichische Gesundheitskasse ist seit 2020 die größte Krankenversicherung des Landes und für die Rückerstattung von Wahlarztkosten zuständig. Die ÖGK orientiert sich dabei am sogenannten Vertragstarif, also jenem Betrag, den ein Kassenarzt für die gleiche Leistung erhalten würde. Die Rückerstattung beträgt in der Regel 80 Prozent dieses Vertragstarifs. Da Wahlarztkosten jedoch oft deutlich höher sind als die Kassensätze, bleibt ein erheblicher Eigenanteil bei den Patientinnen und Patienten. Die ÖGK prüft jede eingereichte Rechnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Dabei wird kontrolliert, ob die abgerechneten Leistungen medizinisch notwendig waren und ob die Rechnung alle erforderlichen Angaben enthält. Die Bearbeitungszeit kann je nach Auslastung variieren, liegt aber üblicherweise bei wenigen Wochen.
So reichst du deine Wahlarztrechnung ein
Die Einreichung einer Wahlarztrechnung bei der ÖGK erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst muss die Honorarnote alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten: Name und Anschrift des Arztes, Sozialversicherungsnummer der Patientin oder des Patienten, Datum der Behandlung, genaue Bezeichnung der erbrachten Leistungen sowie der Rechnungsbetrag. Die Rechnung kann auf verschiedenen Wegen eingereicht werden: persönlich bei einer ÖGK-Servicestelle, per Post oder digital über das Online-Portal Meine SV. Bei der digitalen Einreichung können Rechnungen einfach fotografiert oder eingescannt und hochgeladen werden. Zusätzlich zur Rechnung sollte die e-card mitgebracht oder die Sozialversicherungsnummer angegeben werden. Nach erfolgreicher Prüfung überweist die ÖGK den Rückerstattungsbetrag auf das angegebene Bankkonto. Es empfiehlt sich, Kopien aller eingereichten Unterlagen aufzubewahren.
Wie hoch ist die Rückerstattung 2026?
Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den aktuell gültigen Tarifen der ÖGK. Grundsätzlich werden 80 Prozent des Kassensatzes rückerstattet, der für die jeweilige Leistung bei einem Vertragsarzt anfallen würde. Die tatsächliche Rückerstattung variiert je nach Art der Behandlung erheblich. Bei einer allgemeinmedizinischen Konsultation kann die Rückerstattung beispielsweise zwischen 15 und 30 Euro liegen, während die tatsächlichen Wahlarztkosten oft 100 Euro oder mehr betragen. Bei Fachärztinnen und Fachärzten sind die Unterschiede noch größer. Patientinnen und Patienten sollten sich daher vorab über die zu erwartenden Kosten und die mögliche Rückerstattung informieren.
| Leistung | Wahlarztkosten (Schätzung) | ÖGK-Rückerstattung (Schätzung) |
|---|---|---|
| Allgemeinmedizinische Konsultation | 80–120 Euro | 20–30 Euro |
| Facharzt Erstordination | 120–200 Euro | 30–50 Euro |
| Psychotherapie Einzelsitzung | 90–140 Euro | 28–40 Euro |
| Laboruntersuchung | 50–150 Euro | 15–45 Euro |
Preise, Tarife oder Kostenschätzungen in diesem Artikel basieren auf den zuletzt verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Eine unabhängige Recherche vor finanziellen Entscheidungen wird empfohlen.
Wichtige Tipps für Patientinnen und Patienten
Um die Rückerstattung reibungslos zu gestalten, sollten einige Punkte beachtet werden. Erstens: Bewahre die Originalrechnung gut auf und reiche sie zeitnah ein, da es Fristen geben kann. Zweitens: Achte darauf, dass die Rechnung alle erforderlichen Angaben enthält, sonst kann die Bearbeitung verzögert werden. Drittens: Informiere dich vorab über die voraussichtlichen Kosten und die Höhe der Rückerstattung, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Viertens: Nutze die digitalen Einreichungsmöglichkeiten der ÖGK, das spart Zeit und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung. Fünftens: Bei Unklarheiten oder Problemen steht die ÖGK-Servicehotline oder eine Beratungsstelle zur Verfügung. Eine gute Vorbereitung und vollständige Unterlagen erleichtern den gesamten Prozess erheblich.
Die Inanspruchnahme eines Wahlarztes bietet zwar Flexibilität und oft kürzere Wartezeiten, ist jedoch mit höheren Kosten verbunden. Die Rückerstattung durch die ÖGK deckt in der Regel nur einen Teil der tatsächlichen Ausgaben ab. Wer gut informiert ist und alle Schritte korrekt befolgt, kann den Prozess jedoch effizient gestalten und die maximale Rückerstattung erhalten. Eine sorgfältige Dokumentation und rechtzeitige Einreichung sind dabei entscheidend.