Kosten von Hörgeräten für Rentner in Deutschland 2026

Hörgeräte sind für viele ältere Menschen in Deutschland eine wichtige Unterstützung bei Hörminderungen. Die Kosten für Hörgeräte variieren je nach Art des Geräts und technischen Merkmalen. Im Jahr 2026 gelten bestimmte gesetzliche Regelungen, die finanzielle Zuschüsse und Eigenanteile für Rentner betreffen.

Kosten von Hörgeräten für Rentner in Deutschland 2026

Gesetzliche Grundlagen für Hörgeräteversorgung bei Rentnern

In Deutschland sind gesetzlich Versicherte – darunter auch viele Rentner – durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich anspruchsberechtigt für die Versorgung mit Hörgeräten. Die Basisversorgung wird im Rahmen der sogenannten Grundversorgung angeboten, die bestimmte Mindestanforderungen an technische Ausstattung und Hörverbesserung erfüllt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dabei einen Festbetrag für Hörgeräte, dessen Höhe regelmäßig angepasst wird.

Der Festbetrag gilt für einfache Hörgeräte, die sogenannten Kassenhörgeräte. Diese erfüllen grundlegende Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die Verstärkung von Sprachsignalen und die Anpassbarkeit an das Hörvermögen. Für darüber hinausgehende Gerätekategorien ist ein Eigenanteil vom Versicherten zu leisten.

Ablauf der Hörgeräteversorgung für Rentner

Ein Hörgerät wird üblicherweise nach einer ärztlichen Untersuchung und einer entsprechenden Verordnung durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO) verordnet. Anschließend kann eine Anpassung bei einem zugelassenen Hörakustiker erfolgen. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten bis zur Höhe des jeweiligen Festbetrags.

Rentner sollten beachten, dass die Verordnung und Versorgung in der Regel gebührenpflichtig ist, beispielsweise durch eine Rezeptgebühr von aktuell 10 Euro pro Hörgerät, auch wenn das Gerät selbst teilweise oder vollständig über die Krankenversicherung finanziert wird.

Einfluss der Hörgerätearten auf die Kosten

Die Kosten für Hörgeräte hängen maßgeblich von Art, Bauform und Ausstattung der Geräte ab. Grundlegend unterscheidet man:

  • Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO): Diese sind häufig bei Hörminderungen verschiedener Ausprägungen eingesetzt und variieren stark im Preis je nach technischer Komplexität.
  • Im-Ohr-Geräte (IdO): Werden direkt im Ohr getragen, sind diskreter, können aber kostspieliger sein, insbesondere bei miniaturisierten Varianten.

Technische Ausstattung und Zusatzfunktionen, wie drahtlose Verbindungsmöglichkeiten (Bluetooth), Zusatzmikrofone oder wiederaufladbare Akkus, beeinflussen die Preise zusätzlich.

Typische Kosten in Deutschland (2026)

Für Rentner in Deutschland können die Preise für Hörgeräte in etwa wie folgt klassifiziert werden, wobei die gesetzlichen Zuschüsse bereits berücksichtigt sind:

  • Einfache Grundversorgung (Kassenhörgeräte): etwa 750 bis 840 Euro pro Gerät inklusive Zuschuss; in der Regel fällt hier nur eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät an.

  • Mittlere Ausstattung: Modelle mit zusätzlichen Funktionen wie Bluetooth oder wiederaufladbaren Akkus bewegen sich häufig im Bereich von 1.000 bis 1.500 Euro Eigenanteil pro Gerät.

  • Premiumgeräte: Hörgeräte mit umfangreicher technischer Ausstattung, besserer Schallverarbeitung und erweiterten Komfortfunktionen können Eigenanteile von etwa 1.500 bis 2.500 Euro oder höher erfordern.

  • Miniaturisierte Im-Ohr-Modelle: Aufgrund der Komplexität der Technik können diese Modelle zusätzliche Kosten zwischen 200 und 400 Euro pro Gerät verursachen.

Die Gesamtkosten für Hörgeräte liegen somit je nach Ausstattung und Anbieter in einem breiten Spektrum. Die gesetzliche Krankenversicherung reduziert den finanziellen Aufwand durch die Festbeträge, die grundsätzlich für alle Versicherten gelten.

Bedeutung des Eigenanteils und Finanzierung

Der Eigenanteil ist der Teil der Kosten für Hörgeräte, den die versicherte Person selbst tragen muss. Er entsteht dadurch, dass der Festbetrag der Krankenkasse oft nicht die Kosten für höherwertige oder technisch anspruchsvollere Hörgeräte vollständig abdeckt. Wie hoch der Eigenanteil ausfällt, hängt von der Wahl des Hörgeräts und den individuellen Bedürfnissen ab.

In manchen Fällen bieten Rentner die Möglichkeit, ergänzende private Versicherungen oder besondere Förderungen zu nutzen, um die Kosten zu reduzieren. Außerdem existieren Programme von Sozialhilfeträgern für Personen mit geringem Einkommen, die den Eigenanteil teilweise übernehmen können.

Versorgungsvoraussetzungen und Förderbedingungen

Um Anspruch auf ein Hörgerät zu haben, ist in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig, die einen Hörverlust von mindestens 30 Dezibel in den wichtigen Frequenzbereichen belegt. Die Versorgung erfolgt über zugelassene Hörakustiker, die die Geräte anpassen und den Patienten beraten.

Die Krankenkassen sind verpflichtet, eine Versorgung nach dem aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten, soweit diese für die jeweilige Hörminderung geeignet ist und den Bedarf angemessen deckt. Allerdings wird der Festbetrag der Kassenversorgung meist für einfachere Geräte verwendet, was zu einem Eigenanteil bei höherwertigen Modellen führt.

Fazit

Für Rentner in Deutschland sind Hörgeräte eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Lebensqualität bei Hörminderungen. Die Kosten setzen sich aus einem gesetzlichen Zuschuss der Krankenkassen und einem Eigenanteil zusammen, der je nach Ausstattung variiert. Für eine Versorgung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, und die Auswahl des Hörgeräts sollte nach medizinischem Bedarf und finanziellen Möglichkeiten erfolgen.

Eine umfassende Beratung durch Fachstellen kann helfen, die passende Lösung zu finden, wobei es ratsam ist, sich über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren.

Weiterführende Informationen

Personen mit Hörproblemen können sich zusätzlich bei regionalen Beratungsstellen informieren, wie auch über die offiziellen Informationsangebote der gesetzlichen Krankenkassen und der Bundesinnung der Hörakustiker.