Wie viel kosten Hörgeräte 2025 in Deutschland für Senioren ohne Zuzahlung?

Wussten Sie, dass Senioren in Deutschland 2025 ein modernes Hörgerät mit nur maximal 10 Euro Zuzahlung erhalten können? Erfahren Sie, wie die gesetzliche Krankenversicherung Kosten übernimmt, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie von individueller Beratung und Reparatur bis zu sechs Jahren profitieren.

Wie viel kosten Hörgeräte 2025 in Deutschland für Senioren ohne Zuzahlung?

Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Hörgeräte?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in Deutschland 2025 die Kosten für ein medizinisch notwendiges Standard-Hörgerät (Kassengerät) bis zu folgenden Festbeträgen:

  • Hörgerät: ungefähr 704,37 Euro pro Gerät
  • Individuell gefertigte Ohrpassstücke (Otoplastiken): etwa 45,07 Euro
  • Zubehör wie Hörschläuche oder Schirmchen (offenes System): circa 11,61 Euro

Bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhöht sich der Festbetrag leicht auf rund 734,81 Euro. Weitere Zuschläge können z. B. bei einseitiger Versorgung oder Kombination mit Tinnitus-Hörgeräten möglich sein.

Insgesamt liegt der Festbetrag für eine Standardversorgung für ein Ohr inklusive individuell angefertigtem Ohrstück und benötigtem Zubehör im Durchschnitt bei etwa 760 Euro.

Wie hoch ist die Zuzahlung für Senioren?

Senioren, die gesetzlich versichert sind, leisten bei der Versorgung mit einem Kassengerät in der Regel die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von bis zu 10 Euro pro Hörgerät. Bei beidseitiger Versorgung wären das maximal 20 Euro. Diese Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt.

Für Beratung, Anpassung, Einmessung des Gerätes, Nachkontrollen und Reparaturen in den ersten sechs Jahren fallen bei einem Kassenmodell üblicherweise keine weiteren Kosten für die Seniorinnen und Senioren an.

Versorgung über den verkürzten Versorgungsweg

2025 erfolgt ein Großteil der Hörgeräteversorgungen in Deutschland über den sogenannten verkürzten Versorgungsweg. Hierbei arbeiten HNO-Ärzte und Akustiker zusammen, sodass das Hörgerät oft direkt in der Arztpraxis ausgewählt, angepasst und eingestellt werden kann.

Mögliche Vorteile dieses Versorgungswegs für Interessierte sind:

  • Keine zusätzlichen Kosten für das Gerät über die gesetzliche Zuzahlung hinaus
  • Individuelle Anpassung direkt beim Arzt oder Akustiker
  • Mehrwöchige Probephase mit Rückgabe- oder Umtauschoption
  • Ärztliche Betreuung und Nachkontrollen

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in diesem Rahmen die Kosten für das Hörgerät entsprechend der festgelegten Festbeträge.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Um Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen, sind folgende Bedingungen üblich:

  • Medizinische Notwendigkeit: Ein HNO-Arzt stellt im Rahmen einer Untersuchung fest, ob und welches Hörgerät medizinisch notwendig ist.
  • Ärztliche Verordnung: Für die Erstversorgung ist eine Verordnung des HNO-Arztes erforderlich. Bei einer Verschlechterung des Hörvermögens kann alle sechs Jahre ein neues Hörgerät verordnet werden.
  • Individuelle Anpassung: Das Hörgerät wird auf den individuellen Bedarf angepasst, üblicherweise unter ärztlicher und akustischer Kontrolle über einen Zeitraum von mehreren Wochen.

Eine Versorgung mit Hinter-dem-Ohr- oder Im-Ohr-Geräten ist abhängig von der medizinischen Indikation möglich.

Informationen zur Kostenbeteiligung bei speziellen oder hochwertigen Hörgeräten

Falls ein individuell gewünschtes Hörgerät technisch umfangreicher ausgestattet oder optisch speziell designt sein soll, sind zusätzliche Kosten durch die Nutzerin oder den Nutzer selbst zu tragen. Die Krankenkasse erstattet für diese Geräte nur den Festbetrag für das Standard-Kassengerät. Die Differenz zu höherwertigeren Modellen kann mehrere hundert Euro betragen.

Das bedeutet:

  • Standardversorgungen sind in der Regel mit nur der gesetzlichen Zuzahlung verbunden.
  • Zusätzliche Ausstattungsmerkmale, Komfortfunktionen oder spezielle Zusatzgeräte (z. B. Tinnitus-Kombigeräte) sowie besondere Serviceleistungen sind privat zu bezahlen.

Es kann sinnvoll sein, sich vorab über die Leistungen des Kassenmodells zu informieren, da dieses bereits moderne Technik umfasst.

Reparaturen und Wartung

Für Hörgeräte, die als Kassenmodell bezogen wurden, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen im Regelfall die Reparatur- und Wartungskosten für einen Zeitraum von sechs Jahren. Auch nach diesem Zeitraum sind notwendige Reparaturen und Wartungsleistungen mitunter weiterhin abgedeckt, abhängig von individuellen Vertragsbedingungen.

Batteriekosten und etwaige Zusatzleistungen bei Sondermodellen sind meist nicht inbegriffen und müssen von den Nutzern getragen werden.

Zusammenfassung der Kostenlage für Senioren 2025

  • Gesetzliche Kostenübernahme für Standard-Hörgerät (Kassengerät) bis ca. 704 Euro plus Ohrpassstück und Zubehör
  • Gesetzliche Zuzahlung maximal 10 Euro pro Gerät (maximal 20 Euro bei beidseitiger Versorgung)
  • Individuelle Beratung, Anpassung, Reparaturen und Wartung in den ersten sechs Jahren sind in der Regel enthalten
  • Versorgung erfolgt oft über den verkürzten Versorgungsweg ohne weitere Mehrkosten
  • Für höherwertige oder speziell designte Geräte fallen zusätzliche Kosten an
  • Ein neues Hörgerät kann alle sechs Jahre mit ärztlicher Verordnung bezogen werden
  • Versorgung erfolgt so lange wie medizinisch notwendig

Fazit

Senioren in Deutschland können 2025 mit einer geringen gesetzlichen Zuzahlung ein medizinisch notwendiges, modernes Hörgerät erhalten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Standardgeräte sowie Beratung, Anpassung und Reparaturen im Rahmen der genannten Bedingungen. Bei höherwertigen Ausstattungen sind zusätzliche Kosten möglich. Diese Regelungen tragen dazu bei, die Hörversorgung für Senioren bezahlbar zu gestalten.

Quellen

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