Wie Sie 2025 mit der richtigen Zimmerausstattung und cleverer Finanzierung die 24h-Betreuung zu Hause optimal gestalten
Wussten Sie, dass Ihr Eigenanteil für eine polnische Pflegekraft oft deutlich geringer ausfällt als gedacht? Mit gezielten Zuschüssen und einem passenden Zimmer schaffen Sie Entlastung und rechtliche Sicherheit – so starten Sie vorbereitet in die 24h-Betreuung!
Kosten für 24h-Betreuung durch eine polnische Pflegekraft im Jahr 2025
Die monatlichen Kosten setzen sich 2025 wie folgt zusammen:
- Lohn und Vermittlungsgebühren: 2.300 € bis 4.000 €, je nach Qualifikation und Sprachkenntnissen der Betreuungskraft sowie der beauftragten Agentur (Quelle, Quelle)
- Kost und Logis für die Betreuungskraft: ca. 40–80 € pro Woche bzw. 160–320 € monatlich zusätzlich für Verpflegung und Unterkunft (Quelle)
- Erforderlicher Internetzugang (WLAN): Für den privaten Kontakt zur Familie und gegebenenfalls zur Arbeitsorganisation hilfreich
Was ist im Leistungsumfang enthalten?
Polnische Pflegekräfte übernehmen in der Regel:
- Grundpflege (Körperpflege, Hilfe im Alltag)
- Haushaltsführung (Kochen, Waschen, Reinigung)
- soziale Betreuung (Gesellschaft, Spaziergänge, Begleitungen)
Es ist zu beachten, dass medizinische Tätigkeiten (z. B. Spritzen setzen, Medikamente verabreichen) nicht erlaubt sind und von einem Pflegedienst übernommen werden müssen.
Finanzierungsmöglichkeiten und Zuschüsse 2025
Voraussetzung: Ein Pflegegrad ab Stufe 2. Sofern ein berechtigter Anspruch besteht, können folgende Leistungen genutzt werden:
- Pflegegeld monatlich (je nach Pflegegrad):
- Pflegegrad 2: 347 €
- Pflegegrad 3: 599 €
- Pflegegrad 4: 800 €
- Pflegegrad 5: 990 €
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Kombinierbar bis zu 3.539 € pro Jahr (monatlich ca. 294 € nutzbar)
- Landespflegegeld (in Bayern): 1.000 € jährlich
- Steuerliche Vorteile: Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG): Bis zu 4.000 € jährlich, d. h. 20 % der Dienstleistungskosten absetzbar (sofern nicht bereits durch Zuschüsse gedeckt)
Rechenbeispiel Pflegegrad 3 (2025, ohne regionale Zuschläge):
- Monatskosten: 2.990 €
- Abzug Pflegegeld: –599 €
- Anteilig Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: –294 €
- Abzugsfähige Steuerersparnis: –333 €
- (Bayern: + Landespflegegeld anteilig –83 €)
- Eigenanteil: ca. 1.681 € / Monat
Mit einer abgestimmten Kombination aus Zuschüssen und Steuervorteilen kann der Eigenanteil auf ca. 1.300–1.680 € monatlich sinken, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Hinweis: Regionale Preisunterschiede oder Kostensteigerungen durch Mindestlohnerhöhungen und Inflation können sich im Jahr 2025 auf die Gesamtkosten auswirken. Es empfiehlt sich, ein aktuelles Angebot bei der jeweiligen Agentur einzuholen.
Voraussetzungen für das eigene Zimmer der Pflegekraft
Für eine erfolgreiche 24h-Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist eine geeignete Unterbringung der polnischen Pflegekraft zentral und gesetzlich geregelt. Die wichtigsten Anforderungen sind:
Mindeststandards des eigenen Zimmers
- Eigener, abschließbarer Raum (kein Durchgangszimmer)
- Fenster: Mindestens 1/8 der Raumfläche, mit ausreichender Belichtung und Belüftung; auch im Souterrain möglich, falls behördlich als Wohnraum genehmigt und ausreichend hell/hoch (mind. 2,30 m, Altbau: 2,20 m)
- Ausstattung: Bequemes Bett, Kleiderschrank, Tisch oder Schreibtisch, Stuhl, ausreichende Beleuchtung
- Privatsphäre: Rückzugsort, Erholungsraum – es sollte kein gemeinsames Schlafen mit der pflegebedürftigen Person stattfinden
- Zugang zu Bad und Küche: Gemeinschaftlich oder separat möglich
- WLAN-Internetanschluss: Für persönliche Kontakte und gegebenenfalls berufliche Organisation erforderlich
Alternativen: - Einliegerwohnung: Mehr Unabhängigkeit, separater Eingang möglich, häufig von Pflegekräften bevorzugt, aber mit höheren Kosten verbunden - Zusätzlich angemietete Wohnung: Ist selten praktikabel und meist kostenintensiv, bietet allerdings maximale Privatsphäre
Zimmer unter ca. 12–15 m² und Wohnungen unter 65 m² werden oft als zu klein empfunden, insbesondere wenn mehr als zwei Personen im Haushalt leben.
Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
- Die Beschäftigung muss legal erfolgen, üblicherweise über das Entsendemodell in Zusammenarbeit mit einer entsprechend qualifizierten Vermittlungsagentur.
- Es gelten das deutsche Arbeitsrecht, Sozialversicherungspflicht und Mindestlohn.
- Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 48 Stunden begrenzt.
- Die Pflegekraft ist in der Regel keine examinierte Fachkraft und darf keine medizinischen Tätigkeiten ausführen.
Hinweise für ein gelungenes Zusammenleben
- Integration und Kommunikation: Eine klare Aufgabenverteilung, offene Kommunikation und gegenseitiger Respekt erleichtern den Alltag und fördern eine gute Zusammenarbeit.
- Beachtung kultureller Unterschiede: Gemeinsame Mahlzeiten, Freizeitaktivitäten und Rücksichtnahme auf individuelle Gewohnheiten unterstützen das Miteinander.
- Regelmäßige Feedbackgespräche: Diese helfen, die Zusammenarbeit fortlaufend zu verbessern.
Zusammenfassung
Die Beschäftigung einer polnischen Betreuungskraft kann im Jahr 2025 eine individuelle sowie in vielen Fällen kostengünstigere Alternative zum Pflegeheim darstellen. Eine gute Vorbereitung, die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen, sorgfältige finanzielle Planung und ein angemessen ausgestattetes eigenes Zimmer mit Internetzugang tragen wesentlich zur Zufriedenheit aller Beteiligten bei.
Für eine genaue Kostenermittlung sowie für die Vermittlung einer geeigneten Kraft empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einer auf 24h-Betreuung spezialisierten Agentur.
Quellen
- Was zahlt die Pflegekasse 2025 für eine polnische Pflegekraft? – viva24.de
- Kosten der 24-Stunden-Pflege – pflege-durch-angehoerige.de
- Zimmer für polnische Pflegekraft einrichten – pflege-scanner.de
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