Welche Augenoperation zahlt die Kasse? So sichern Sie sich 2025 optimale Leistungen und sparen Kosten in der Schweiz

Wussten Sie, dass viele Augenoperationen in der Schweiz selbst bezahlt werden müssen, während andere komplett abgedeckt sind? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Kosten verringern, worauf Sie achten sollten und wann Zusatzversicherungen wirklich lohnen – für den optimalen Durchblick im Jahr 2025.

Welche Augenoperation zahlt die Kasse? So sichern Sie sich 2025 optimale Leistungen und sparen Kosten in der Schweiz


Übersicht über die Kosten von Augenoperationen in der Schweiz 2025

Augenlaser-Behandlungen (zur Korrektur von Fehlsichtigkeit)

  • Kostenrahmen 2025:
    Für beide Augen liegen die Kosten in der Regel zwischen CHF 3’000 und CHF 5’000. Die Preisspanne variiert je nach Methode (z.B. LASIK, Femto-LASIK, PRK, LASEK, Trans-PRK), Standort der Klinik sowie dem Umfang der Nachsorge.

  • Leistungen im Preis:
    Der Preis beinhaltet meistens die Voruntersuchung, den operativen Eingriff und die Nachsorge (meist drei Monate). Es empfiehlt sich, auf mögliche Zusatzkosten für Nachkontrollen, Medikamente oder optionale Garantien zu achten.

  • Kostenübernahme durch Versicherungen:
    Die Grundversicherung übernimmt diese elektiven bzw. refraktiven Behandlungen grundsätzlich nicht. Die Kosten sind in der Regel selbst zu tragen.

  • Zusatzversicherung:
    Einige Krankenzusatzversicherungen (z.B. Sanitas: „Vital“) bieten eine teilweise Kostenbeteiligung oder Zuschüsse an. Die Bedingungen und Beitragshöhen variieren. Es ist empfehlenswert, die eigenen Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen oder sich eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme einzuholen.

Kataraktoperation (Grauer Star)

  • Kosten & Abdeckung:
    Die Operation des Grauen Stars (Katarakt) zählt in der Schweiz zu den häufigen medizinisch notwendigen Eingriffen. Die Behandlung inklusive Standard-Kunstlinse und ärztlicher Leistung wird vollständig durch die Grundversicherung übernommen.

  • Premiumlinsen:
    Falls Premiumlinsen wie Multifokal-, Blaulichtfilter- oder torische Linsen (z.B. bei Astigmatismus) gewünscht werden, trägt die Grundversicherung diese Mehrkosten nicht. Diese sind selbst zu bezahlen oder werden gegebenenfalls anteilig von einer passenden Zusatzversicherung erfasst, sofern dies vertraglich vereinbart ist.

  • Vorgehensweise:
    Die Operation dauert üblicherweise rund 15 Minuten. Moderne Verfahren, einschließlich Femtosekundenlaser-Methode, sind möglich. Eine umfassende augenärztliche Beratung ist Bestandteil der Vorbereitung.

Myopie-Management bei Kindern und Jugendlichen

  • Neuregelung ab Juli 2024:
    Seit 1. Juli 2024 übernehmen Schweizer Grundversicherungen Kosten im Rahmen des Myopiemanagements (zur Hemmung einer fortschreitenden Kurzsichtigkeit) für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr.

  • Leistungsumfang:
    • Bis zu CHF 850 pro Jahr und Patient:in.
    • Übernommen werden spezielle Brillen oder Kontaktlinsen mit peripherer Zusatzoptik, darunter Multifokallinsen oder Orthokeratologie-Linsen, sofern sie medizinisch indiziert sind.
    • Voraussetzungen:
      • Ärztliche Verordnung durch Ophthalmolog:innen.
      • Nachweis einer fortschreitenden Myopie (Zunahme um mindestens 0,5 Dioptrien pro Jahr).
      • Axiale Augenlängenmessung und medizinische Indikation.
      • Entweder bereits bestehende hohe Kurzsichtigkeit (mehr als -5.00 Dioptrien) oder eine absehbare Entwicklung in diesen Bereich.
  • Hinweis:
    Die Kostendeckung erfolgt ausschließlich bei nachgewiesenem Fortschreiten der Myopie auf Basis entsprechender ärztlicher Atteste.

Voraussetzungen für verschiedene Augenoperationen

Kriterien für Augenlaseroperationen

  • Mindestalter 18 Jahre (manche Kliniken empfehlen 21–25 Jahre)
  • Sehstärke sollte seit 1–2 Jahren stabil sein
  • Keine aktiven Augenerkrankungen wie Grauer Star, Glaukom oder Hornhautdystrophien
  • Ausreichende Hornhautdicke sowie gesunde Augenanatomie
  • Keine Schwangerschaft, keine akuten Autoimmunerkrankungen
  • Abschließende Eignungsbestätigung durch ausführliche Voruntersuchung bei Ophthalmolog:in

Wann eine Katarakt-OP als medizinisch notwendig gilt

  • Eingetrübte Linse und damit verbundene Sehverschlechterung, die im Alltag spürbar ist
  • Sehschärfe meist zwischen 60–70 %
  • Altersbedingter Grauer Star oder verursachende Erkrankung/Verletzung
  • Entscheidung zur OP nach ausführlicher ärztlicher Beratung

Aktuelles Angebot der Schweizer Ophthalmologie 2025

In der Schweiz stehen im Bereich der Augenheilkunde (Ophthalmologie) verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Minimalinvasive Laseroperationen (LASIK, Femto-LASIK, PRK, LASEK, Trans-PRK)
  • Nachhaltige Kataraktchirurgie mit unterschiedlichen Linsentypen
  • Ambulante und tageschirurgische Versorgung mit individueller Nachsorge
  • Aktuelles Myopie-Management mit speziellen Korrekturmethoden für Kinder und Jugendliche
  • Zugang zu augenärztlichen Fachpersonen in der Regel ohne längere Wartezeiten
  • Einsatz moderner Geräte zur Diagnostik und Verlaufsbeobachtung

Wichtige Hinweise zu Finanzierung und Versicherung

Grundversicherung

  • Übernimmt medizinisch notwendige Operationen (z.B. Katarakt, Netzhautschäden, akute Augenverletzungen)
  • Übernimmt keine kosmetischen bzw. rein refraktiven und Wahl-Eingriffe (wie Augenlasern bei Fehlsichtigkeit)

Zusatzversicherung

  • Kann sinnvoll sein, wenn eine Kostenbeteiligung für Augenlaser oder besondere Linsentypen gewünscht wird
  • Beitragshöhen und Bedingungen zur Kostenübernahme unterscheiden sich, daher empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der vertraglichen Regelungen und eine schriftliche Kostenbestätigung

Behandlung im Ausland

  • Behandlungen wie Augenlasern sind in Ländern rund um die Schweiz oft günstiger, jedoch sollten zusätzliche Reise-, Übernachtungs- und Nachsorgekosten einkalkuliert werden
  • Eine Nachsorge in der Schweiz bei eventuellen Komplikationen kann Herausforderungen darstellen – sorgfältige Abwägung ist erforderlich

Zusammenfassung: Leistungen und Versicherungsoptionen bei Augenoperationen 2025

  • Refraktive Operationen (z.B. Laserbehandlung): Kosten etwa CHF 3’000–5’000, keine Übernahme durch die Grundversicherung; eventuell Teilzuschüsse durch Zusatzversicherungen möglich.
  • Kataraktoperation (Grauer Star): Wird durch die Grundversicherung mit Standardlinse voll abgedeckt; Mehrkosten für Premiumlinsen sind selbst zu zahlen.
  • Myopie-Management (Kinder/Jugendliche bis 21): Bis zu CHF 850/Jahr von der Grundversicherung für spezielle Hilfsmittel – medizinische Voraussetzungen sind zu beachten.
  • Versicherungsoptionen prüfen: Zusatzversicherung kann zur Kostenbeteiligung beitragen; eine schriftliche Zusage vor Therapiebeginn ist empfehlenswert.
  • Die Behandlungsmöglichkeiten im Bereich der Augenheilkunde in der Schweiz zeichnen sich durch moderne Technik und hohe Fachkompetenz aus.

Quellen

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