Kosten und Abdeckung von Augenoperationen in der Schweiz

In der Schweiz werden Augenoperationen je nach medizinischer Notwendigkeit und Versicherung unterschiedlich finanziert. Manche Eingriffe übernimmt die Grundversicherung vollständig, andere müssen selbst bezahlt werden. Der folgende Überblick zeigt die Bedingungen für das Jahr 2026.

Kosten und Abdeckung von Augenoperationen in der Schweiz

Augenlaserbehandlungen zur Korrektur von Fehlsichtigkeit

Augenlaseroperationen dienen der Behandlung verschiedener Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung. Zu den verbreiteten Methoden zählen LASIK, Femto-LASIK, PRK, LASEK und Trans-PRK. Diese Eingriffe sind meist elektiv, das heißt nicht medizinisch zwingend notwendig.

Finanzierung und Kostenübernahme

Die obligatorische Grundversicherung (KVG) in der Schweiz übernimmt im Regelfall keine Kosten für refraktive Augenlaseroperationen. Die Versicherer betrachten solche Eingriffe als ästhetische oder freiwillige Korrekturen, weshalb sie nicht zur Grundversorgung gehören.

Zusatzversicherungen können teilweise Leistungen übernehmen. Dabei variieren die Bedingungen, Leistungshöhen und Beitragssätze stark zwischen den Anbietern. Ein systematischer Vergleich der Versicherungsleistungen ist sinnvoll, um individuelle Deckungsgrade zu erkennen. Zugleich ist zu beachten, dass viele Zusatzversicherungen Wartefristen oder bestimmte Einschränkungen bei der Kostenübernahme vorsehen.

Kataraktoperation (Grauer Star)

Die Kataraktoperation stellt eine der häufigsten Augenoperationen in der Schweiz dar. Bei dieser Behandlung wird die getrübte Linse entfernt und durch eine künstliche Intraokularlinse ersetzt.

Kosten und Abdeckung

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt die Kosten für die medizinisch notwendige Kataraktoperation vollständig, wenn diese von einem Arzt angeordnet wird. Dies umfasst den Eingriff selbst, die Standardlinse sowie die damit verbundenen ärztlichen und spitalbezogenen Leistungen.

Zusätzliche Kosten durch Speziallinsen

Falls Patientinnen oder Patienten multifokale, torische oder Blaulichtfilter-Linsen wählen, entstehen zusätzliche Kosten. Diese werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Solche Premiumlinsen müssen privat getragen werden. Die Mehrkosten können je nach Linsentyp und Anbieter variieren.

Weitere häufige Augenoperationen

Glaukomoperationen

Bei fortgeschrittenem grünen Star (Glaukom) kann eine Operation notwendig sein, um den Augeninnendruck zu senken und Sehnervschäden zu verhindern. Diese Eingriffe werden von der Grundversicherung übernommen, wenn sie medizinisch indiziert sind.

Netzhautchirurgie

Eingriffe an der Netzhaut, wie etwa bei Netzhautablösungen oder diabetischer Retinopathie, sind ebenfalls Teil der obligatorischen Leistungspflicht. Die Grundversicherung deckt die Kosten für notwendige Operationen inklusive Voruntersuchungen und Nachsorge.

Lidchirurgie

Operationen an den Augenlidern, etwa zur Behandlung einer Ptosis (herabhängendes Augenlid) oder Entfernung von Hautüberschuss, werden übernommen, wenn sie medizinisch indiziert sind (z.B. Sehbeeinträchtigung). Kosmetische Lidoperationen (Blepharoplastik) fallen nicht in die Grundversicherung.

Typische Kosten in der Schweiz (2026)

Bei der Einschätzung der Kosten für Augenoperationen sind folgende Richtwerte relevant. Die Angaben sind unverbindlich und können je nach Behandlungszentrum, Region und individueller Behandlung abweichen.

  • Augenlaser-Behandlungen: Zwischen etwa 3’000 und 5’500 CHF für beide Augen inklusive Voruntersuchung und Nachsorge. Grosse Unterschiede bestehen je nach Klinik und angewandter Methode.

  • Kataraktoperation (Standardlinse): Die Kosten werden über die Grundversicherung übernommen. Für eine Privatleistung mit Premiumlinsen bewegen sich die zusätzlichen Kosten zirka zwischen 600 und 2’000 CHF.

  • Glaukom- und Netzhautoperationen: Umfang und Komplexität bestimmen hier die Kosten. Da sie meist medizinisch notwendig sind, erfolgt die Abrechnung meistens direkt über KVG.

  • Lidoperationen: Bei medizinischer Indikation kosten die Eingriffe meist zwischen 1’000 und 3’000 CHF, abhängig vom Aufwand und dem Anbieter.

Wichtige Hinweise zur Kostenerstattung und Vorgehensweise

Die Grundversicherung in der Schweiz ist obligatorisch und deckt medizinisch notwendige Augenoperationen ab. Nicht notwendige oder ästhetische Eingriffe, etwa viele Augenlaserbehandlungen oder Premiumlinsen, zählen nicht zum Pflichtumfang.

Versicherungsbedingungen können je nach Vertrag stark differieren. Zusatzversicherungen können in Einzelfällen eine Kostenbeteiligung leisten, dabei sind Wartefristen, Selbstbehalte und Leistungsverzeichnisse zu berücksichtigen.

Patientinnen und Patienten wird empfohlen, sich vor einer Operation über die voraussichtliche Kostenübernahme ausführlich bei der Versicherung zu informieren. Dabei hilft ein klärendes Gespräch mit Versicherer oder behandelndem Arzt, um Missverständnisse zu vermeiden.

Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Die Krankenversicherung in der Schweiz ist durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt. Dieses definiert die Leistungen der Grundversicherung, zu denen medizinisch notwendige Operationen gehören.

Elektive Eingriffe ohne medizinische Dringlichkeit sind grundsätzlich ausgenommen. Ergänzend können kantonale Bestimmungen oder individuelle Krankenkassenreglemente Einfluss auf die Kostenübernahme haben.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert über aktuelle Leistungen und Entwicklungen im Bereich der Krankenversicherung. Zudem orientieren Plattformen und offizielle Stellen über gesetzliche Änderungen, Tarifstrukturen und Operationsstandards.

Fazit

In der Schweiz sind viele Augenoperationen im Rahmen der Grundversicherung abgesichert, sofern sie medizinisch notwendig sind. Dazu zählen etwa Katarakt-, Glaukom- und Netzhautchirurgien. Elektive refraktive Laserbehandlungen sowie Premiumlinsen für die Kataraktoperation sind in der Regel selbst zu finanzieren.

Für das Jahr 2026 bestehen weiterhin klare Abgrenzungen bei der Kostenübernahme. Eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen ist ratsam, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Die individuelle medizinische Beratung und Abklärung vor einem Eingriff bleibt essentiell.