Treppenlift-Zuschüsse in Deutschland: Bis zu 4.180 € Förderung sichern
Ein Treppenlift kann die Mobilität und Lebensqualität älterer Menschen oder Personen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit erheblich verbessern. Doch die Anschaffungskosten sind hoch: Einfache Modelle für gerade Treppen kosten zwischen 3.800 € und 8.000 €, während Treppenlifte für kurvige oder mehrstöckige Treppen bis zu 23.000 € kosten können. Glücklicherweise bietet die Pflegekasse ab dem 1. Januar 2025 eine Förderung von bis zu 4.180 € pro Person an.
Wer hat Anspruch auf die 4.180 € Förderung?
Damit die Pflegekasse die Kosten eines Treppenlifts bezuschusst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens Pflegegrad 1 (Pflegegrad 1-5): Die betroffene Person muss offiziell pflegebedürftig sein. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, kann dieser bei der Pflegekasse beantragt werden.
- Verbesserung der Wohnsituation: Der Treppenlift muss dazu beitragen, dass die Person sicherer und selbstständiger in ihrer Wohnung leben kann.
- Antrag vor Kauf und Installation: Die Pflegekasse fördert keine rückwirkenden Käufe. Die Genehmigung muss vor dem Kauf eingeholt werden.
- Kostenvoranschlag erforderlich: In den meisten Fällen muss der Antragsteller mindestens ein Angebot von einem Treppenlift-Anbieter vorlegen.
Wenn mehrere Personen im Haushalt pflegebedürftig sind, kann die Förderung kombiniert werden. Das bedeutet, dass für eine Familie bis zu 16.720 € (4.180 € pro pflegebedürftiger Person) zur Verfügung stehen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung
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Pflegegrad feststellen lassen
Falls noch kein Pflegegrad 1 oder höher vorliegt, muss dieser bei der Pflegekasse der Krankenkasse beantragt werden. Ein Medizinischer Dienst (MD)-Gutachter bewertet die Pflegebedürftigkeit. -
Kostenvoranschläge einholen
Es lohnt sich, mehrere Angebote von Treppenlift-Anbietern einzuholen, um Preise zu vergleichen. Diese Angebote müssen dem Antrag beigefügt werden. - Antrag stellen
Der Antrag muss bei der Pflegekasse eingereicht werden. Das benötigte Formular heißt “Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes”. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:- Bestätigung des Pflegegrades
- Begründung, warum der Treppenlift notwendig ist
- Mindestens ein Kostenvoranschlag
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Genehmigung abwarten
Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung treffen. Falls ein Hausbesuch nötig ist, kann die Bearbeitung bis zu fünf Wochen dauern. - Treppenlift kaufen und einbauen lassen
Erst nach der Genehmigung durch die Pflegekasse kann der Treppenlift bestellt und eingebaut werden. Wer den Lift vorher kauft, verliert den Anspruch auf die Förderung.
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben der Pflegekassen-Förderung gibt es weitere Zuschüsse und finanzielle Hilfen:
- KfW-Zuschuss: Menschen ohne Pflegegrad können eine KfW-Förderung von bis zu 6.250 € für barrierefreie Umbauten beantragen.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Treppenlift-Kosten können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden. Bis zu 4.000 € jährlich sind möglich.
- Regionale Förderprogramme: Einige Bundesländer oder Kommunen bieten zusätzliche Zuschüsse für Barrierefreiheit. Informationen hierzu gibt es bei den örtlichen Wohnberatungsstellen.
Fazit
Ein Treppenlift kann die Lebensqualität erheblich verbessern, aber die Kosten sind oft hoch. Zum Glück gibt es ab dem 1. Januar 2025 bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse, wodurch der finanzielle Aufwand deutlich reduziert wird. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird – also vor dem Kauf des Treppenlifts.
Durch zusätzliche Förderungen wie KfW-Zuschüsse und steuerliche Absetzbarkeit kann der Eigenanteil weiter gesenkt werden. Wer einen Treppenlift benötigt, sollte daher frühzeitig eine Beratung einholen und alle verfügbaren Finanzhilfen ausschöpfen.
Quellen - Pflegewächter: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen - Pflegehilfe.org: Treppenlifte & Sitzlifte 2025 – Kosten & Zuschüsse