Reinigungskosten im Privathaushalt in Österreich 2025: Stundenlohn und Putzfrau-Kosten im Überblick
Wussten Sie, dass der Mindeststundenlohn für Reinigungskräfte in Österreich 2025 bei rund 16,22 Euro liegt? Erfahren Sie, wie Dienstleistungsschecks funktionieren, welche Kosten Sie wirklich erwarten und wie Sie Ihre Ausgaben für Haushaltshilfen transparent und rechtssicher planen können.
Stundenlohn für Reinigungskräfte in Privathaushalten 2025
In Österreich gilt für Reinigungskräfte in Privathaushalten ein gesetzlich vorgeschriebener Mindeststundenlohn, der sich in einzelnen Bundesländern unterscheiden kann. Beispielsweise liegt der Mindeststundenlohn in Wien einschließlich Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen bei mindestens 16,22 Euro pro Stunde.
- Die Urlaubsersatzleistung beträgt 9,60 %.
- Der Anteil an Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) macht 25 % des Stundenlohns aus.
- Vereinbarte Stundenlöhne müssen mindestens diesen Mindestbetrag erreichen oder übersteigen.
- Übliche Stundenlöhne für Putzfrauen in Wien liegen häufig um die 17,00 Euro pro Stunde (brutto inklusive aller Zuschläge).
Für Privathaushalte bedeutet dies, dass pro Reinigungsstunde mindestens dieser Bruttobetrag anzusetzen ist. Bei längeren Einsätzen erhöht sich der Gesamtpreis entsprechend.
Dienstleistungsscheck als Abrechnungsmodell für Privathaushalte
Eine weit verbreitete Möglichkeit, Reinigungskräfte in Privathaushalten zu beschäftigen, ist die Nutzung des Dienstleistungsschecks (DLS).
Was ist der Dienstleistungsscheck?
- Der DLS ist ein offizielles österreichisches Abrechnungssystem für haushaltstypische Dienstleistungen (z. B. Putzen, Gartenarbeit, Babysitten).
- Er ermöglicht befristete Beschäftigungsverhältnisse (maximal einen Monat pro Einsatz) auf unkomplizierte und sozialversicherungskonforme Weise.
- Der Dienstleistungsscheck umfasst Pflichtabgaben und Sozialversicherungsbeiträge, wodurch für den Arbeitgeber keine zusätzlichen Kosten anfallen.
- Reinigungskräfte sind ab Beschäftigungsbeginn unfallversichert, auch auf dem Weg zur und von der Arbeit.
- Eine Beschäftigung im gemeinsamen Haushalt mit der Reinigungskraft schließt die Verwendung des DLS aus.
Wie funktioniert die Abrechnung?
- Arbeitgeber erwerben Dienstleistungsschecks in Trafiken, Postämtern oder online über das DLS-Portal bzw. die Dienstleistungsscheck-App.
- Die Schecks werden für die geleisteten Arbeitsstunden an die Reinigungskraft übergeben bzw. elektronisch weitergeleitet.
- Der Wert des Schecks entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen oder vereinbarten Stundenlohn inklusive Urlaubs- und Sonderzahlungen.
Verdienstgrenzen und Sozialversicherung
- Für 2025 gilt eine monatliche Verdienstgrenze von 755,01 Euro (inklusive Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro sowie anteiliger Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen).
- Wird diese Grenze bei einem Arbeitgeber überschritten, entsteht kein geringfügiges Dienstverhältnis mehr, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
- Werden die Verdienstgrenzen aller Dienstverhältnisse einer Reinigungskraft zusammen überschritten, besteht ebenfalls Sozialversicherungspflicht.
- Geringfügig Beschäftigte über den DLS können sich freiwillig in Kranken- und Pensionsversicherung versichern; die monatlichen Beiträge liegen 2025 bei etwa 77,81 Euro.
Beispielrechnung: Reinigungskosten für Privathaushalte 2025
Nehmen wir an, eine Reinigungskraft arbeitet in Wien 5 Stunden täglich und erhält einen Stundenlohn von 17,00 Euro inklusive aller Zuschläge.
- Stundenlohn: 17,00 Euro
- Täglicher Gesamtlohn: 17,00 Euro × 5 Stunden = 85,00 Euro
- Arbeitgeber kaufen Dienstleistungsschecks im gleichen Wert (85,00 Euro).
- Alle Lohnnebenkosten und Versicherungsbeiträge sind in diesem Betrag enthalten.
Für mehrere Tage oder Wochen summieren sich die Kosten jeweils proportional. Beim Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze (755,01 Euro inkl. Zuschlägen) bei einem Arbeitgeber wird ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nötig.
Wichtige Rahmenbedingungen für Privathaushalte
- Eine Beschäftigung über den Dienstleistungsscheck ist nicht möglich, wenn die Reinigungskraft im gleichen Haushalt wie der Arbeitgeber lebt.
- Familiäre Unterstützungsleistungen (z. B. zwischen Ehepartnern oder nahen Verwandten) gelten nicht als Arbeitsverhältnis und sind nicht über den DLS abrechenbar.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, vor Arbeitsaufnahme die Arbeitsberechtigung und die e-card der Reinigungskraft zu prüfen.
- Das Arbeitsverhältnis über den DLS kann befristet auf maximal einen Monat pro Einsatz abgeschlossen werden, mit Möglichkeit der Verlängerung oder erneuten Aufnahme ohne Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
Zusammenfassung zur Planung von Reinigungskosten 2025 in Österreich
- Mindeststundenlohn (z. B. Wien): ca. 16,22 Euro inklusive Urlaub und Sonderzahlungen.
- Übliche Stundenlöhne liegen ab etwa 17 Euro, abhängig von Vereinbarung.
- Dienstleistungsscheck ist eine gängige Abrechnungsform mit allen nötigen Abgaben und Versicherungen abgegolten.
- Monatliche Verdienstgrenze pro Arbeitgeber: 755,01 Euro inkl. Zuschläge; darüber gilt Sozialversicherungspflicht.
- Unfallversicherung besteht ab dem ersten Arbeitstag, auch für den Arbeitsweg.
- Reinigungskräfte können sich freiwillig kranken- und pensionsversichern, wenn sie unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben.
Mit diesen Informationen können österreichische Haushalte ihre Ausgaben für Reinigungskräfte im Jahr 2025 nachvollziehbar planen und die rechtlichen Vorgaben berücksichtigen.
Quellen
- Österreichische Gesundheitskasse – Dienstleistungen gegen Scheck (Stand 2025)
- Österreich.gv.at – Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten)
- Wirtschaftskammer Österreich – Lohnordnung Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung 2025
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