Pflege in Österreich 2025: Welche Möglichkeiten und Förderungen Ihnen wirklich zur Verfügung stehen

Die Pflege in Österreich 2025 bietet vielfältige Möglichkeiten – von klassischen Pflegeheimen bis hin zur 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Erfahren Sie, wie Sie die richtige Pflegeeinrichtung finden, wie Sie sich die Kosten leisten können und welche Förderungen und rechtlichen Regelungen Ihre finanzielle Sicherheit erhöhen.

Pflege in Österreich 2025: Welche Möglichkeiten und Förderungen Ihnen wirklich zur Verfügung stehen


Formen der Altenpflege und Pflegeeinrichtungen

Seniorenheime und Pflegeheime

In Österreich gibt es verschiedene Einrichtungen, die ältere und pflegebedürftige Menschen unterstützen:

  • Senioren- oder Altersheime: Diese richten sich an Personen, die noch weitgehend selbstständig leben und Unterstützung in der Grundpflege oder Alltagsbetreuung benötigen. Sie bieten häufig zusätzliche Angebote wie Gemeinschaftsaktivitäten und Freizeitgestaltung.

  • Pflegeheime: Hier erhalten Menschen mit höherem Pflegebedarf eine umfassendere Betreuung, einschließlich medizinischer Versorgung rund um die Uhr. In diesen Einrichtungen arbeiten spezialisierte Pflegekräfte. Es gibt zudem spezialisierte Häuser für Menschen mit bestimmten Krankheitsbildern wie Demenz, Wachkoma oder für palliative Versorgung.

Die Trägerschaft der Einrichtungen kann öffentlich, konfessionell oder privat sein, was sich auch auf Leistungen und Kosten auswirkt.

Seniorenresidenzen

Seniorenresidenzen sind darauf ausgerichtet, ein möglichst selbständiges und komfortables Leben im Alter zu ermöglichen. Sie bieten oft Apartments oder Wohnungen mit erhöhtem Wohnstandard und Serviceleistungen wie Reinigung, Mahlzeiten oder Freizeitangebote. Hier liegt der Schwerpunkt auf Assistenzleistungen und Komfort, nicht auf schwerer Pflege. Seniorenresidenzen sind in der Regel kostenintensiver als klassische Pflegeheime.

24-Stunden-Betreuung zu Hause

Eine weitere Möglichkeit ist die 24-Stunden-Betreuung zuhause, bei der Betreuungspersonen im Haushalt leben und individuelle Unterstützung bieten. Dieser Ansatz kann für viele Menschen den Verbleib im eigenen Zuhause ermöglichen. Die Organisation erfolgt häufig über Agenturen oder als selbständige Dienstleistung.


Voraussetzungen und Ablauf für die Inanspruchnahme

Aufnahme in Pflegeheime

Die Aufnahme in ein Pflegeheim setzt eine offiziell festgestellte Pflegebedürftigkeit voraus. In der Regel wird dafür eine Einstufung in eine Pflegestufe (meist ab Stufe 4, in Einzelfällen ab Stufe 3) verlangt. Der Ablauf umfasst in der Regel:

  • Einen schriftlichen Antrag beim Heimträger
  • Einen Nachweis der Pflegebedürftigkeit (z.B. Pflegegeldbescheid)
  • Offenlegung der Einkommenssituation

Für spezialisierte Einrichtungen können Wartezeiten auftreten, insbesondere, wenn eine bestimmte Einrichtung bevorzugt wird. Bei Flexibilität bei der Heimauswahl kann oft schneller ein Platz gefunden werden.

Organisation der 24-Stunden-Betreuung

Auch für die 24-Stunden-Betreuung ist eine formelle Feststellung der Pflegebedürftigkeit erforderlich, um staatliche Förderungen zu erhalten. Ein schriftlicher Vertrag mit den Betreuungskräften sowie eine lückenlose Dokumentation der Kosten sind notwendig, auch im Hinblick auf Steuerfragen und Förderansuchen.


Kosten und Finanzierung der Pflege im Jahr 2025

Pflegeheimkosten – Zusammensetzung und Bezahlung

Die monatlichen Pflegeheimkosten setzen sich typischerweise zusammen aus:

  • Grundbetrag: Beinhaltet Unterkunft, Verpflegung und allgemeine Kosten
  • Pflegezuschlag: Abhängig von der individuellen Pflegestufe und dem damit verbundenen Pflegebedarf

Die Höhe der Kosten variiert je nach Bundesland, Träger, Ausstattung und Leistungen der Einrichtung. Grundsätzlich müssen Bewohnerinnen und Bewohner ihre Pflegekosten aus eigenen Mitteln (wie Pension, Rente oder Pflegegeld) finanzieren. Ein Anteil der Pension (mindestens 20 %) und des Pflegegeldes (mindestens 10 %) verbleibt als Taschengeld für den persönlichen Bedarf.

Falls das Einkommen nicht ausreicht, kann die Sozialhilfe (Bedarfsorientierte Mindestsicherung) zur Deckung des Differenzbetrags in Anspruch genommen werden.

Es gilt seit 2018 ein gesetzliches Verbot des Pflegeregresses: Das Privatvermögen der pflegebedürftigen Person oder naher Angehöriger darf grundsätzlich nicht zur Finanzierung der Heimkosten herangezogen werden. Diese Regelung bleibt auch 2025 bestehen.

Kosten und steuerliche Vorteile der 24-Stunden-Betreuung

Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung umfassen die Honorare der Betreuungskräfte (meist zwei Personen im 14-Tage-Wechsel), Sozialversicherungsbeiträge sowie Verpflegung und Unterkunft. Beispielhafte Angaben für 2025:

  • Pflegestufe 5: Pflegegeld 1.175,20 € pro Monat
  • Honorare für zwei Betreuungskräfte: Etwa 1.050 € pro Person und 14-Tage-Periode (bei 14 Abrechnungen jährlich)
  • Nach Abzug von Förderungen kann ein steuerlich absetzbarer Eigenanteil von etwa 8.052 € pro Jahr verbleiben (Beispielwerte)

Diese Aufwendungen gelten als außergewöhnliche Belastung und sind im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung absetzbar, entweder von der betreuten Person selbst oder von unterhaltspflichtigen Angehörigen. Je nach Einkommen gibt es einen Selbstbehalt zwischen 6 % und 12 %, wobei Ermäßigungen möglich sind, etwa für Alleinverdiener oder bei Anspruch auf Kinderabsetzbeträge.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Zahlungsbelege und Verträge mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden müssen. Sie sollten Namen, Adressen und den Verwendungszweck klar anführen.


Förderungen und finanzielle Entlastungen

Neben dem österreichweit einheitlichen Pflegegeld bieten Bundesländer und teils Gemeinden zusätzliche Förderungen und Zuschüsse, die Pflege- und Betreuungskosten mindern können. Die Höhe und Art dieser Unterstützungen variieren nach Wohnort und individueller Situation.

  • Einen Überblick über aktuelle Förderungen und zusätzliche Informationen finden Sie im Transparenzportal Österreich .
  • Die Beantragung erfolgt in der Regel zusammen mit der Anmeldung im Pflegeheim oder bei der zuständigen Gemeinde bzw. dem Sozialhilfeträger.

Informationen zum Pflegepersonal

Die Anforderungen an Qualifikation, Verfügbarkeit und Organisation des Pflegepersonals unterscheiden sich je nach Einrichtung oder Anbieter. Wer besonderen Wert auf fachliche Kompetenz legt, sollte direkt bei der jeweiligen Einrichtung gezielt nach Betreuungskonzepten, Personalausstattung und eventuellen Spezialisierungen fragen. Regionale Pflegeberatungsstellen bieten hierzu Unterstützung und Beratung.


Fazit: So organisieren Sie eine passende Pflegelösung 2025

Das Pflegesystem in Österreich bietet für das Jahr 2025 unterschiedliche Möglichkeiten: klassischer Heimaufenthalt, betreutes Wohnen in Seniorenresidenzen oder individuell organisierte 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Im Mittelpunkt stehen dabei stets die persönlichen Bedürfnisse. Für alle Varianten ist eine formelle Feststellung der Pflegebedürftigkeit erforderlich. Die Kosten können erheblich sein, werden jedoch durch staatliche und regionale Förderungen, steuerliche Entlastungen und das Verbot des Pflegeregresses abgeschwächt. Für konkrete Fragen zu Preisen, Leistungen oder Personal können Sie sich an Pflegeberatungsstellen oder direkt an die jeweilige Einrichtung wenden.


Quellen

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