Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Hörgeräte sind für viele Menschen in Deutschland unerlässlich, doch die Kosten können hoch sein. Wie sieht die Kostenübernahme der Krankenkassen 2026 aus? Erfahren Sie, welche Leistungen gesetzliche Kassen bieten, welche Eigenanteile anfallen und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.

Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Ein Hörverlust wirkt sich oft schleichend auf Alltag, Beruf und soziale Teilhabe aus. In Deutschland ist die Versorgung mit Hörsystemen grundsätzlich als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgesehen, aber die konkrete Kostenübernahme hängt von medizinischer Notwendigkeit, dem Versorgungsweg und dem gewählten Modell ab.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und sollte nicht als medizinischer Rat verstanden werden. Bitte wenden Sie sich für persönliche Beratung und Behandlung an eine qualifizierte medizinische Fachkraft.

Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Überblick

Die Krankenkassen übernehmen in der Regel einen festgelegten Zuschuss zur Hörgeräteversorgung, wenn ein ärztlich festgestellter Hörverlust vorliegt und eine Versorgung medizinisch notwendig ist. In der Praxis bedeutet das: Es gibt häufig eine Versorgung, die ohne zusätzliche Mehrkosten (abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung) möglich ist, sofern das Hörgerät die Mindestanforderungen an die Hörverbesserung erfüllt. Entscheiden sich Versicherte für Komfort- oder Premiumfunktionen, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgehen, können Mehrkosten entstehen. Wichtig ist außerdem, dass zur Versorgung nicht nur das Gerät zählt, sondern typischerweise auch Anpassung, Feinjustierung, Nachsorge und bestimmte Serviceleistungen.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Kostenübernahme 2026?

Die rechtliche Basis für Hilfsmittel wie Hörsysteme ergibt sich vor allem aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V), insbesondere den Regelungen zur Hilfsmittelversorgung. Zentral ist der Grundsatz, dass die GKV ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen erbringt. Für Hörgeräte spielen außerdem das Hilfsmittelverzeichnis, Festbetrags- bzw. Zuschusslogiken und Versorgungsverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern (z. B. Hörakustik-Betrieben) eine Rolle. Für 2026 ist damit entscheidend, was in den jeweils gültigen Verträgen Ihrer Krankenkasse geregelt ist und welche Anforderungen an zuzahlungsfreie Versorgungen gestellt werden. Eine verbindliche Auskunft zur individuellen Konstellation kann letztlich nur die eigene Krankenkasse anhand des konkreten Falls geben.

Was leisten die Krankenkassen im Überblick?

Typischerweise umfasst die GKV-Leistung die notwendige Diagnostik als Voraussetzung (z. B. HNO-ärztliche Abklärung), die Verordnung, die Auswahl eines geeigneten Geräts sowie die Anpassung durch einen Hörakustiker. Viele Versorgungsmodelle enthalten außerdem Folgetermine zur Feinjustierung, Hörtests zur Erfolgskontrolle und eine Nachsorge über einen definierten Zeitraum. Je nach Vertrag können auch Reparaturpauschalen oder bestimmte Serviceleistungen eingeschlossen sein. In der Praxis sollten Versicherte vor der Entscheidung klären, welche Leistungen im vereinbarten Versorgungspaket enthalten sind (z. B. wie lange Nachsorge abgedeckt ist, wie mit Reparaturen verfahren wird und welche Bedingungen für Ersatz bei Defekt gelten). Bei beidseitigem Hörverlust ist häufig auch eine beidseitige Versorgung vorgesehen, sofern medizinisch erforderlich.

Welche Zuzahlungen und Eigenanteile fallen für Versicherte an?

Bei gesetzlichen Krankenkassen fällt grundsätzlich die gesetzliche Zuzahlung an, sofern keine Befreiung vorliegt. Darüber hinaus können Eigenanteile entstehen, wenn ein Modell gewählt wird, das über die kassenfinanzierte, medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht (Mehrkostenprinzip). Häufige Gründe sind zusätzliche Komfortmerkmale wie besonders kleine Bauformen, erweiterte Konnektivität (z. B. umfangreiches Streaming-Zubehör), spezielle Automatikprogramme oder wiederaufladbare Akkulösungen, wenn diese nicht im Vertrag als notwendiger Bestandteil der Versorgung gelten. Ebenfalls relevant: Zubehör, das nicht Bestandteil der Standardversorgung ist, sowie individuelle Servicepakete, die über das Kassenmaß hinausgehen. Damit es später keine Überraschungen gibt, ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag sinnvoll, der Kassenanteil, Zuzahlung und mögliche Mehrkosten getrennt ausweist.

Preisliche Orientierung und Vergleich von Anbietern

Die Spanne bei Endkundenpreisen ist in Deutschland groß, weil sie von Technikstufe, Bauform, Anzahl der Geräte (ein- oder beidseitig), Serviceumfang und regionalen Kalkulationen abhängt. Als grobe Orientierung gilt: Zuzahlungsfreie Lösungen sind möglich, wenn die medizinischen Anforderungen erfüllt werden; bei höherwertigen Ausstattungen kommen häufig Aufzahlungen hinzu, die je Ohr deutlich variieren können. Für die Einordnung hilft es, zwischen dem kassenfinanzierten Anteil (Zuschuss/Festbetrag je nach Vertrag) und den privaten Mehrkosten zu unterscheiden. Außerdem lohnt ein Blick darauf, wie Anbieter Service und Nachsorge bündeln: Manche Kalkulationen enthalten längere Nachsorge- oder Garantiepakete, andere rechnen Zusatzleistungen separat ab.

Im Versorgungsalltag arbeiten viele Versicherte mit bundesweiten Hörakustik-Ketten oder regionalen Fachbetrieben zusammen. Beispiele für bekannte Anbieter in Deutschland sind Amplifon, KIND Hörgeräte, GEERS, Fielmann Hörakustik sowie audibene (als Vermittlungs- und Beratungsplattform mit Partnerakustikern). Die folgende Tabelle zeigt typische Kosten-Orientierungen als Richtwerte und verdeutlicht, wie sich kassenfinanzierte Versorgung und mögliche Aufzahlungen im Marktumfeld unterscheiden können.


Product/Service Provider Cost Estimation
Zuzahlungsfreies Hörgerät (Kassenversorgung) Amplifon Gesetzlicher Kassenanteil gemäß Vertrag; i. d. R. nur gesetzliche Zuzahlung, wenn keine Befreiung vorliegt
Zuzahlungsfreies Hörgerät (Kassenversorgung) KIND Hörgeräte Gesetzlicher Kassenanteil gemäß Vertrag; i. d. R. nur gesetzliche Zuzahlung, wenn keine Befreiung vorliegt
Hörgerät mit Aufzahlung (Komfortklasse) GEERS Häufig zusätzliche Mehrkosten; als Richtwert oft einige hundert bis über tausend Euro je Ohr (abhängig von Technik/Service)
Hörgerät mit Aufzahlung (Premiumklasse) Fielmann Hörakustik Häufig zusätzliche Mehrkosten; als Richtwert oft im hohen drei- bis vierstelligen Bereich je Ohr (abhängig von Technik/Service)
Beratung/Vermittlung plus Partneranpassung audibene Kosten je nach Partnerbetrieb und gewähltem Gerät; möglich sind zuzahlungsfreie Optionen oder Aufzahlungen

Preise, Tarife oder Kostenschätzungen in diesem Artikel basieren auf den zuletzt verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Vor finanziellen Entscheidungen ist eine unabhängige Recherche empfehlenswert.

Fachlich sinnvoll ist außerdem, mehrere Angebote auf vergleichbarer Grundlage einzuholen: gleicher Hörtest, gleiche Zielversorgung (z. B. alltagstauglich in Störlärm), transparent ausgewiesener Kassenanteil und separat ausgewiesene Mehrkosten. So lassen sich Preisunterschiede eher durch Serviceumfang, Technikstufe und Vertragsbedingungen erklären als durch unklare Pauschalen.

Zum Schluss zählt vor allem, dass die Versorgung medizinisch passt und die Kostenaufteilung nachvollziehbar ist. Für 2026 bleibt der praktische Kern: Die GKV übernimmt in vielen Fällen eine wirtschaftliche Grundversorgung, während zusätzliche Komfortmerkmale oft zu privaten Mehrkosten führen. Wer Verordnung, Kostenvoranschlag und enthaltene Serviceleistungen sauber prüft, kann die Entscheidung zwischen zuzahlungsfreier Versorgung und Aufzahlung fachlich und finanziell besser einordnen.