Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Hörgeräte sind für viele Menschen in Deutschland unerlässlich, doch die Kosten können hoch sein. Wie sieht die Kostenübernahme der Krankenkassen 2026 aus? Erfahren Sie, welche Leistungen gesetzliche Kassen bieten, welche Eigenanteile anfallen und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.

Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Die Versorgung mit Hörgeräten ist in Deutschland durch das Sozialgesetzbuch geregelt. Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass Menschen mit Hörminderung Zugang zu medizinisch notwendigen Hörhilfen erhalten, ohne die gesamten Kosten selbst tragen zu müssen.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Kostenübernahme 2026?

Die Kostenübernahme für Hörgeräte basiert auf dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), das die gesetzliche Krankenversicherung regelt. Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Hörgeräte zählen zu diesen Hilfsmitteln und sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung durch einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Dieser stellt nach einer audiometrischen Untersuchung fest, ob eine Hörminderung vorliegt, die eine Versorgung mit Hörgeräten rechtfertigt. Die Krankenkassen orientieren sich dabei an festgelegten Grenzwerten und medizinischen Richtlinien.

Was leisten die Krankenkassen im Überblick?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hörgeräte bis zu einem Festbetrag. Dieser Festbetrag deckt die Grundversorgung ab und variiert je nach Art und Schweregrad der Hörminderung. In der Regel liegt der Festbetrag pro Hörgerät zwischen 700 und 900 Euro. Bei beidseitiger Versorgung können entsprechend zwei Geräte bezuschusst werden.

Zusätzlich zur Kostenübernahme für die Geräte selbst zahlen die Krankenkassen auch für notwendige Anpassungen, Reparaturen und Wartungen während der Nutzungsdauer. Auch Batterien oder Akkus sowie Zubehör wie Otoplastiken (individuell angefertigte Ohrstücke) können unter bestimmten Bedingungen übernommen werden. Die Nutzungsdauer, nach der ein Anspruch auf ein neues Gerät besteht, beträgt in der Regel sechs Jahre.

Welche Zuzahlungen und Eigenanteile fallen für Versicherte an?

Versicherte müssen eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro pro Hörgerät leisten. Diese Zuzahlung ist unabhängig vom tatsächlichen Preis des Geräts und wird direkt an den Leistungserbringer, also den Hörgeräteakustiker, entrichtet. Bei einer Versorgung mit zwei Geräten beträgt die Zuzahlung entsprechend 20 Euro.

Wählt ein Versicherter ein Hörgerät, dessen Preis über dem Festbetrag der Krankenkasse liegt, muss er die Differenz selbst tragen. Diese Mehrkosten können je nach Modell und Ausstattung erheblich sein. Moderne digitale Hörgeräte mit zusätzlichen Funktionen wie Bluetooth-Konnektivität, Geräuschunterdrückung oder Richtmikrofonen kosten oft zwischen 1.500 und 3.000 Euro pro Gerät. Die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichem Preis ist vom Versicherten als Eigenanteil zu zahlen.

Für Versicherte, die von Zuzahlungen befreit sind, etwa aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer Überschreitung der Belastungsgrenze, entfällt die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro. Der Eigenanteil bei höherwertigen Geräten bleibt jedoch bestehen.


Preisliche Orientierung und Vergleich von Anbietern

Die Kosten für Hörgeräte variieren stark je nach Hersteller, Modell und Ausstattung. Für Versicherte ist es hilfreich zu wissen, welche Anbieter auf dem Markt vertreten sind und welche Preisspannen realistisch sind. Die folgende Tabelle bietet eine Orientierung zu typischen Anbietern und geschätzten Kosten:

Anbieter/Hersteller Gerätetyp Geschätzte Kosten pro Gerät
Phonak Basis bis Mittelklasse 800 – 2.000 Euro
Signia Mittelklasse bis Premium 1.000 – 2.800 Euro
Oticon Basis bis Premium 900 – 3.000 Euro
Widex Mittelklasse 1.200 – 2.500 Euro
ReSound Basis bis Premium 850 – 2.700 Euro

Preise, Tarife oder Kostenschätzungen in diesem Artikel basieren auf den neuesten verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Eine unabhängige Recherche wird empfohlen, bevor finanzielle Entscheidungen getroffen werden.


Wie läuft die Antragstellung und das Genehmigungsverfahren ab?

Der erste Schritt zur Kostenübernahme ist der Besuch bei einem Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Nach der Untersuchung und Diagnose einer Hörminderung stellt der Arzt eine Verordnung aus, die als Grundlage für die Versorgung dient. Diese Verordnung wird zusammen mit einem Kostenvoranschlag des Hörgeräteakustikers bei der Krankenkasse eingereicht.

Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet in der Regel innerhalb von drei bis fünf Wochen über die Kostenübernahme. Bei Genehmigung erhält der Versicherte eine Bewilligung und kann das Hörgerät beim Akustiker abholen und anpassen lassen. In Ausnahmefällen kann die Krankenkasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlassen.

Wichtig ist, dass die Verordnung nicht älter als 28 Tage sein sollte, wenn sie bei der Krankenkasse eingereicht wird. Zudem sollte der Kostenvoranschlag detailliert aufgeschlüsselt sein, damit die Kasse die Notwendigkeit und Angemessenheit der Versorgung prüfen kann.

Welche Tipps helfen bei der Auswahl und Anpassung von Hörgeräten?

Die Auswahl des richtigen Hörgeräts hängt von individuellen Bedürfnissen, dem Grad der Hörminderung und dem Lebensstil ab. Es empfiehlt sich, mehrere Modelle zu testen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Viele Akustiker bieten Probetragen an, um die Alltagstauglichkeit zu prüfen.

Eine professionelle Anpassung ist entscheidend für den Tragekomfort und die Klangqualität. Der Akustiker sollte das Gerät präzise auf das individuelle Hörvermögen einstellen und regelmäßige Nachkontrollen anbieten. Auch die Beratung zu Pflege, Handhabung und Zubehör ist wichtig, um die Lebensdauer des Geräts zu maximieren.

Versicherte sollten zudem prüfen, ob ihre Krankenkasse zusätzliche Leistungen oder Bonusprogramme anbietet, die über die gesetzliche Grundversorgung hinausgehen. Manche Kassen gewähren Zuschüsse zu höherwertigen Modellen oder übernehmen Kosten für spezielle Anpassungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland eine solide Grundversorgung mit Hörgeräten gewährleisten. Versicherte sollten sich frühzeitig informieren, die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen und aktiv am Auswahlprozess teilnehmen, um eine optimale Versorgung zu erhalten.