Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Hörgeräte sind für viele Menschen in Deutschland unverzichtbar, doch die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist oft unklar. Was ändert sich 2026 bei den Zuschüssen, wer profitiert von neuen Regelungen und welche Zusatzkosten entstehen? Alle Infos zur Finanzierung 2026.

Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Menschen mit Hörbeeinträchtigungen sind oft auf technische Hilfsmittel angewiesen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen dabei einen wichtigen Teil der Kosten für Hörgeräte, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Das System der Kostenübernahme basiert auf medizinischen Grundlagen und gesetzlichen Bestimmungen, die Versicherten einen Rechtsanspruch auf Unterstützung einräumen.

Die gesetzliche Grundlage zur Kostenübernahme von Hörgeräten

Die rechtliche Basis für die Kostenübernahme von Hörgeräten findet sich im Sozialgesetzbuch V (SGB V). Dort sind Hörgeräte als Hilfsmittel definiert, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen sollen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für medizinisch notwendige Hörgeräte zu übernehmen, wenn die Versorgung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht. Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung listet dabei die erstattungsfähigen Hörgeräte und deren technische Anforderungen auf.

Die Höhe der Zuschüsse für Hörgeräte ab 2026

Die Festbeträge für Hörgeräte werden regelmäßig vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen angepasst. Für 2026 gelten weiterhin die etablierten Zuschussregelungen, die sich nach dem Grad der Hörbeeinträchtigung richten. Bei einseitiger Versorgung beträgt der Festbetrag in der Regel zwischen 600 und 800 Euro, während bei beidseitiger Versorgung entsprechend höhere Beträge gewährt werden. Zusätzlich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für notwendige Reparaturen und den Batterienverbrauch für bis zu sechs Jahre nach der Erstversorgung.

Voraussetzungen für die Erstattung durch die Krankenkasse

Für eine Kostenübernahme müssen Versicherte bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllen. Eine Hörminderung von mindestens 30 Dezibel auf dem besseren Ohr oder eine entsprechende Diagnose durch einen HNO-Arzt sind grundlegende Bedingungen. Die Verordnung muss von einem Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ausgestellt werden, der die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Darüber hinaus ist eine audiometrische Untersuchung erforderlich, die den Grad der Hörbeeinträchtigung dokumentiert und die Eignung für eine Hörgeräteversorgung feststellt.

Das Verfahren zur Beantragung bei der Krankenkasse

Der Antragsprozess beginnt mit dem Besuch beim HNO-Arzt, der nach einer gründlichen Untersuchung eine Verordnung für ein Hörgerät ausstellt. Diese Verordnung wird zusammen mit einem Kostenvoranschlag des Hörgeräteakustikers bei der Krankenkasse eingereicht. Die Krankenkasse prüft den Antrag und erteilt in der Regel innerhalb von drei Wochen eine Genehmigung oder fordert zusätzliche Unterlagen an. Nach der Genehmigung kann die Anpassung des Hörgeräts beim Akustiker erfolgen, wobei eine Probezeit von mindestens vier Wochen gewährleistet sein muss.

Tipps zur Auswahl von Hörgeräten und zum Eigenanteil

Bei der Auswahl eines Hörgeräts sollten Versicherte sowohl die medizinischen Anforderungen als auch die persönlichen Bedürfnisse berücksichtigen. Grundsätzlich haben Patienten Anspruch auf eine ausreichende Versorgung mit einem Hörgerät, das den Festbetrag nicht überschreitet. Wer sich für ein teureres Modell entscheidet, muss die Mehrkosten als Eigenanteil selbst tragen. Es empfiehlt sich, verschiedene Akustiker zu konsultieren und die angebotenen Leistungen zu vergleichen, da sich sowohl die Geräteauswahl als auch die Betreuungsqualität unterscheiden können.


Anbieter Leistungsumfang Geschätzte Kosten
Fielmann Hörgeräte, Anpassung, Nachsorge Ab 0 Euro (Festbetrag)
KIND Hörgeräte, Beratung, Service Ab 0 Euro (Festbetrag)
Amplifon Hörgeräte, individuelle Anpassung Ab 0 Euro (Festbetrag)
Geers Hörgeräte, Hörtraining, Nachbetreuung Ab 0 Euro (Festbetrag)
Lokale Akustiker Persönliche Betreuung, Hausbesuche Ab 0 Euro (Festbetrag)

Preise, Tarife oder Kostenschätzungen, die in diesem Artikel erwähnt werden, basieren auf den neuesten verfügbaren Informationen, können sich aber im Laufe der Zeit ändern. Eine unabhängige Recherche wird vor finanziellen Entscheidungen empfohlen.

Die Kostenübernahme für Hörgeräte durch die gesetzlichen Krankenkassen stellt eine wichtige Unterstützung für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen dar. Durch die klaren gesetzlichen Regelungen und standardisierten Verfahren haben Versicherte einen verlässlichen Anspruch auf finanzielle Hilfe bei der Hörgeräteversorgung. Eine frühzeitige Beratung durch Fachärzte und Akustiker hilft dabei, die optimale Versorgung zu finden und unnötige Eigenanteile zu vermeiden.


Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und sollte nicht als medizinische Beratung betrachtet werden. Bitte konsultieren Sie einen qualifizierten Arzt für eine individuelle Beratung und Behandlung.