Hörgerät Kosten in Deutschland 2026

In Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Bedingungen die Kosten für medizinisch notwendige Hörgeräte. Zuzahlungen variieren je nach Modell, zusätzliche Funktionen müssen meist selbst bezahlt werden. Diese Übersicht zeigt die aktuellen Kostenstrukturen für 2026.

Hörgerät Kosten in Deutschland 2026

Gesetzliche Übernahme der Hörgerätkosten

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen bei medizinischer Notwendigkeit die Kosten für ein sogenanntes Kassengerät. Dieses entspricht den technischen Mindestanforderungen und wird nach ärztlicher Verordnung von anerkannten Hörakustiker:innen angepasst. Dabei fällt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung von etwa 10 Euro pro Hörgerät an. Dieses Modell dient der Grundversorgung und deckt die wichtigsten Funktionen für das Hören ab.

Festbeträge und Zuschüsse

Für die Übernahme der Hörgerätkosten durch die Krankenkasse existieren festgelegte Festbeträge, die sich je nach Art und Grad des Hörverlusts unterscheiden. Bei besonders starkem Hörverlust etwa können diese Festbeträge bis zu etwa 735 Euro pro Gerät betragen. Auch Zuschläge, beispielsweise für die einseitige Versorgung, sind möglich und können bis zu rund 116 Euro zusätzlich umfassen.

Die Kostenübernahme beinhaltet dabei neben dem eigentlichen Gerät häufig auch die Anpassung, Erstanpassung, Kontrolltermine und Reparaturen für einen bestimmten Zeitraum, meist bis zu sechs Jahre.

Eigenanteile und Mehrkosten

Neben der gesetzlichen Zuzahlung entstehen Eigenanteile für Nutzer:innen insbesondere dann, wenn sie Hörgeräte mit erweiterten Funktionen oder höherwertiger Technik wählen. Diese Mehrkosten umfassen unter anderem verbesserte Klangqualität, spezielle Filtertechnologien, Verbindungsmöglichkeiten mit Smartphones oder langlebigere Materialien. Die Preisspanne für solche Geräte liegt deutlich über dem Festbetrag.

Je nach Modell und Ausstattung können sich die Kosten für Hörgeräte auf mehrere hundert bis wenige tausend Euro belaufen. Eigenanteile, die über den Festbetrag hinausgehen, müssen von den Nutzer:innen selbst getragen werden. Diese können insbesondere bei Premium-Geräten bis zu mehreren tausend Euro betragen.

Bauformen und technische Merkmale von Hörgeräten

Hinter-dem-Ohr (HdO) Geräte

Die gebräuchlichste Bauform für Hörgeräte sind sogenannte Hinter-dem-Ohr-Geräte. Diese werden hinter dem Ohr getragen und sind mit einem Schallschlauch verbunden, der einen Ohrpassstück in den Gehörgang führt. HdO-Geräte sind vielseitig und können für verschiedene Schweregrade des Hörverlusts angepasst werden.

Im-Ohr (IdO) Geräte

Im-Ohr-Geräte sitzen im Gehörgang oder in der Ohrmuschel. Sie sind diskreter als HdO-Geräte und eignen sich oft für leichtere bis mittlere Hörverluste. Aufgrund der kleineren Baugröße sind die technischen Möglichkeiten teilweise eingeschränkter.

Weitere Bauformen

Es gibt auch komplette Im-Kanal-Modelle oder sogenannte Invisible-In-Canal (IIC) Geräte, die besonders unauffällig sind. Diese sind jedoch oft teurer und nicht für alle Hörverluste geeignet.

Technische Ausstattung und Komfortfunktionen

Hörgeräte unterscheiden sich nicht nur in der Bauform, sondern auch in technischen Merkmalen und Bedienkomfort:

  • Rauschunterdrückung: Reduziert Hintergrundgeräusche und ermöglicht besseres Sprachverstehen in lauten Umgebungen.
  • Funkverbindung: Verbindung mit Smartphones oder anderen Geräten via Bluetooth ermöglicht Telefonieren, Musik hören oder Audio-Streaming.
  • Automatische Anpassung: Moderne Geräte passen sich selbstständig an unterschiedliche Hörsituationen an.
  • Batterietypen: Wiederaufladbare Akkus werden immer häufiger verwendet und erhöhen den Bedienkomfort.

Diese Funktionen wirken sich in der Regel auch auf den Preis aus.

Regelungen und Versorgung in Deutschland

Die Versorgung mit Hörgeräten erfolgt in Deutschland überwiegend über zertifizierte Hörakustiker:innen. Neben der individuellen Anpassung und Beratung wird hier auch die gesetzliche Kostenübernahme geprüft und organisiert.

Die gesetzlichen Krankenkassen stellen Festbeträge bereit, die durch die Versorgungspartner abgerechnet werden. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Modelle außerhalb des Kassensystems zu akzeptieren, jedoch bieten viele Akustiker auch eine erweiterte Produktpalette zur Eigenfinanzierung an.

Steuerliche Aspekte

Die Kosten für Hörgeräte können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dazu zählt, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und entsprechende Belege vorhanden sind.

Es empfiehlt sich, hierfür individuelle Beratung, z.B. durch das Finanzamt oder Steuerfachleute, in Anspruch zu nehmen.

Typische Kosten in Deutschland (2026)

Die nachfolgenden Preisbereiche geben einen Überblick über die Hörgerätkosten in Deutschland ohne Berücksichtigung von Zuschüssen oder Zuzahlungen:

  • Basismodell (Kassengerät): Rund 800 bis 1.200 Euro – geeignet für leichte bis mittlere Hörverluste mit grundlegenden technischen Funktionen.
  • Standardmodell: Etwa 1.200 bis 2.000 Euro – beinhaltet häufig zusätzliche Funktionen wie verbesserte Signalverarbeitung, Bluetooth-Anbindung und längere Akkulaufzeit.
  • Premiumgerät: Zwischen 2.000 und 2.800 Euro oder mehr – bietet fortgeschrittene Technologie, erweiterte Komfortfunktionen und besonders kleine oder unauffällige Bauformen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen den Festbetrag für das Kassengerät. Die Differenz bei Standard- oder Premiumgeräten ist von den Nutzer:innen selbst zu tragen.

Zusammenfassung

Im Jahr 2026 besteht in Deutschland die Möglichkeit, ein medizinisch notwendiges Hörgerät über die gesetzliche Krankenversicherung mit einer geringen Zuzahlung zu erhalten. Für erweiterte technische Funktionen und spezielle Modelle werden darüber hinausgehende Kosten eigenständig finanziert. Die Auswahl des geeigneten Hörgeräts richtet sich nach dem individuellen Hörverlust, den persönlichen Bedürfnissen und den finanziellen Möglichkeiten. Fachliche Beratung durch Hörakustiker:innen bleibt ein wesentlicher Bestandteil des Versorgungsprozesses.