Heizungstausch 2025: Was kosten Gasthermen wirklich – und wer bekommt noch Förderung?
Ab 2025 entfallen staatliche Zuschüsse für klassische Gasthermen – doch Alternativen wie Hybridlösungen oder steuerliche Vorteile bleiben bestehen. Wer klug plant, kann beim Heizungstausch weiterhin sparen. Erfahren Sie, welche Systeme gefördert werden und wie Sie Kosten optimieren.
Überblick zu Preisen von Gasthermen im Jahr 2025
Die Kosten für Gasthermen variieren je nach Leistung, Ausstattung und Hersteller. Die folgende Übersicht gibt Orientierungswerte: - Standard-Gasthermen (nur Gerät, ohne Installation): Etwa 2.500 € bis 5.500 € - Kompletter Austausch (inkl. Einbau, Zubehör, Ausbau und Entsorgung der Alt-Anlage): Circa 6.000 € bis 10.000 €
Preise für spezielle, besonders effiziente oder wasserstofffähige Geräte können über diesen Spannen liegen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und einer geringen Marktnachfrage sind solche Geräte weniger weit verbreitet, weshalb die Preise stark variieren können. Es empfiehlt sich, individuelle Angebote bei Fachbetrieben einzuholen.
Hinweis: Die genannten Preise beziehen sich auf die Bruttokosten und berücksichtigen keine steuerlichen oder indirekten Fördervorteile.
Fördermöglichkeiten für Gasthermen oder den Austausch von Heizungen
Im Jahr 2025 gibt es in Deutschland keine staatliche Förderung für klassische Gasthermen oder Gas-Brennwertheizungen. Die KfW und das BAFA fördern ausschließlich Gasheizungen, die entweder:
- bereits zu 100 % mit Wasserstoff betrieben werden können
oder
- nachweislich auf eine 100 % Wasserstoffnutzung umrüstbar sind,
wenn sich das Gebäude nachweislich in einem offiziellen Wasserstoffnetz-Ausbaugebiet mit verbindlichem Ausbauplan befindet.
Die Förderung bezieht sich dabei nur auf die Mehrkosten für die Wasserstofftauglichkeit, nicht auf den Standardpreis der Gastherme. Klassische Gasthermen auf Erdgasbasis sind im Jahr 2025 von staatlichen Förderprogrammen ausgeschlossen.
Förderung für Hybridheizungen
Hybridheizsysteme – zum Beispiel Kombinationen aus Gasthermen und Solarthermie oder Gasheizung mit Wärmepumpe – können förderfähig sein. In diesen Fällen wird jedoch ausschließlich die erneuerbare Komponente (z. B. Solarkollektoren, Wärmepumpe) gefördert, nicht der gasbetriebene Anteil.
Förderung bei Heizungsoptimierung
Für bestehende Anlagen sind Optimierungsmaßnahmen (bei Gasheizungen im Alter von 2 bis 20 Jahren) förderfähig. Dazu zählen beispielsweise: - Hydraulischer Abgleich - Hocheffizienzpumpen - Moderne Regelungstechnik
Der Austausch einer alten gegen eine neue, rein gasbetriebene Therme ist nicht förderfähig – lediglich Maßnahmen zur Effizienzsteigerung werden unterstützt.
Förderberechtigte und Beantragung
Für KfW-Heizungszuschüsse sind folgende Gruppen antragsberechtigt: - Private Eigentümer (Selbstnutzer und Vermieter) von Ein- und Mehrfamilienhäusern - Wohnungseigentümergemeinschaften
Wichtige Hinweise zum Förderantrag: - Der Antrag muss vor Abschluss eines verbindlichen Handwerkervertrags gestellt werden. - Verträge mit aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen sind vor Bewilligung des Antrags zulässig. - Die Antragstellung erfolgt online über das Kundenportal „Meine KfW“. - Eine Bestätigung durch eine Fachfirma oder einen Energieeffizienz-Experten ist erforderlich.
Förderhöhe und Zusatzboni 2025
- Bis zu 30.000 € förderfähige Kosten können pro Einfamilienhaus angesetzt werden.
- Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich dieser Betrag pro Wohneinheit entsprechend.
- Maximal 70 % Zuschuss ist unter bestimmten Bedingungen möglich (durch Kombinationsmöglichkeiten wie Klimaboni, Einkommensbonus), dies betrifft aber ausschließlich umweltfreundliche Systeme wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen.
- Für den schnellen Austausch ineffizienter Altheizungen können zusätzliche Boni vorgesehen sein.
Steuerliche Förderung als Alternative
Eigentümer haben alternativ die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen, einschließlich Heizungsaustausch, steuerlich geltend zu machen: - Bis zu 20 % der Investition (maximal 40.000 € innerhalb von 3 Jahren) - Diese Möglichkeit besteht nur, wenn keine Zuschüsse aus KfW oder BAFA beansprucht werden und das Haus älter als 10 Jahre ist. - Voraussetzung ist zudem die Selbstnutzung der Immobilie.
Die steuerliche Absetzbarkeit gilt auch für moderne wasserstofffähige Gasheizungen sowie für den Umstieg auf förderfähige ökologische Alternativen.
Informationen zu „Renewable Ready“-Gasthermen
Gasthermen, die werksseitig auf eine spätere Nachrüstung mit erneuerbaren Energien („Renewable Ready“) ausgelegt sind, wurden bis einschließlich 2022 vereinzelt gefördert. Eine Förderung für diese Geräte ist im Jahr 2025 nicht mehr vorgesehen.
Auswahlkriterien für Gasthermen 2025
Es gibt keine offiziellen Testsieger oder allgemeinen Empfehlungen aus staatlicher Sicht oder von Fachquellen für Gasthermen im Jahr 2025. Da der Markt im Wandel ist und klassische Gasthermen nur noch eingeschränkt zulässig sind, empfiehlt sich bei Investitionen – insbesondere bei Kombinationen mit erneuerbaren Energien oder in Wasserstoff-Ausbaugebieten – die Auswahl effizienter Brennwerttechnik mit geprüfter Produktqualität und gegebenenfalls Wasserstofffähigkeit. Mehrere Angebote von qualifizierten Heizungsbauern sind empfehlenswert. Die gezielte Nachfrage nach Wasserstofftauglichkeit kann hilfreich sein, wenn eine entsprechende Förderung in Frage kommen soll.
Praktische Hinweise zu Förderung und Heizungstausch
- Förderanträge sollten stets vor Vertragsabschluss gestellt werden.
- Eine Fachberatung – beispielsweise durch einen Energieeffizienz-Experten – ist in der Regel obligatorisch und für die meisten Förderungen erforderlich.
- Es ist ratsam zu prüfen, ob die Immobilie in einem förderfähigen Wasserstoffnetzgebiet liegt, sofern eine geförderte Gastherme in Frage kommt.
- Beim Austausch einer alten Gastherme kann es sinnvoll sein, auf förderfähige, umweltfreundlichere Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen zu setzen.
- Preise und Fördermöglichkeiten können unterschiedlich sein – daher ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen und sorgfältig zu vergleichen.
Fristen und Auszahlungsbedingungen
Nach der Förderzusage muss das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden. Die Einreichung von Nachweisen (z. B. Rechnungen) erfolgt über das KfW-Kundenportal. Fristen können je nach Eigentumsart und Art des Vorhabens unterschiedlich sein. In der Regel besteht nach Abschluss der Arbeiten ein mehrmonatiges Zeitfenster zur Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.
Zusammenfassung zu Heizungstausch und Förderung 2025
- Für klassische Gasthermen ist im Jahr 2025 keine staatliche Förderung mehr vorgesehen.
- Förderfähig sind in der Regel nur wasserstofffähige Geräte unter bestimmten Voraussetzungen – meist beschränkt auf die Mehrkosten für diese Technik.
- Zuschüsse sind weiterhin für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und erneuerbare Komponenten in Hybridsystemen erhältlich.
- Für eine umweltfreundliche und förderfähige Heizungsmodernisierung bieten sich insbesondere Wärmepumpen und Biomasseheizungen an.
- Die steuerliche Förderung bleibt eine Alternative, sofern keine Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
- Ein Angebotsvergleich sowie eine persönliche Beratung können dabei helfen, eine passende und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.
Quellen
- KfW Heizungsförderung für Privatpersonen
- Energie-Experten.org: Gasheizung Förderung 2025
- Ökoloco Gastherme austauschen: Kosten, Pflicht und Förderung in 2025
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