Elektromobilität in Österreich 2025: Fördermöglichkeiten und Impulse durch das Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz 2025 bringt neue steuerliche Vorteile für Elektromobilität in Österreich. Unternehmen und Privatpersonen profitieren durch erweiterte Förderungen, erleichterte Investitionen und bessere Abschreibungsmöglichkeiten bei Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur.

Elektromobilität in Österreich 2025: Fördermöglichkeiten und Impulse durch das Wachstumschancengesetz

Förderungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes: Forschungszulage für Elektromobilität

Das Wachstumschancengesetz, das am 22. März 2024 in Kraft trat, erweitert die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE). Die Förderung ist ab dem 27. März 2024 für relevante Projekte vorgesehen und richtet sich insbesondere an Unternehmen, die sich mit Elektromobilität beschäftigen. Die wichtigsten Aspekte sind:

  • Forschungszulage: Unternehmen können eine Zulage auf FuE-Aufwendungen erhalten. Ist die Zulage höher als die jeweilige Steuerschuld, wird die Differenz ausgezahlt. Dies kann insbesondere für Unternehmen mit Forschungsaktivitäten im Bereich Elektromobilität relevant sein.
  • Erweiterung der förderfähigen Kosten: Seit März 2024 können unter anderem Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die direkt in Forschungsvorhaben eingesetzt werden (z. B. spezielle Werkzeuge oder Testgeräte für Elektrofahrzeuge), geltend gemacht werden.
  • Bonus für KMU: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können einen zusätzlichen Förderbonus von 10 Prozentpunkten auf die Forschungszulage erhalten.
  • Vorauszahlungsverfahren ab 2025: Ab dem 1. Januar 2025 besteht die Möglichkeit, die Forschungszulage vorab zu beantragen, um die Finanzierung von FuE-Projekten zu unterstützen.
  • Erhöhung der Förderhöchstgrenze ab 2026: Die maximale förderfähige Ausgabenhöhe wird von 10 auf 12 Millionen Euro angehoben.

Diese Förderungen sollen Unternehmen dabei helfen, Forschungsprojekte im Bereich Elektromobilität wirtschaftlich besser planen zu können. Die tatsächlichen Förderbedingungen sollten jeweils anhand offizieller und aktueller österreichischer Regelungen überprüft werden.

Steuerliche Investitionsmöglichkeiten im Zeitraum 2025 bis 2027

Im Juli 2025 soll in Deutschland ein steuerliches Investitionssofortprogramm in Kraft treten, das auch für österreichische Unternehmen als Beispiel dienen kann. Wichtige Inhalte sind:

  • Degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge: Elektrofahrzeuge einschließlich Lkw, Busse und Nutzfahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, können mit einer degressiven Abschreibung von bis zu 75 % im Anschaffungsjahr steuerlich erfasst werden. In den Folgejahren sinken die Abschreibungssätze entsprechend. Dies ermöglicht eine schnellere Abschreibung als bei der linearen Methode.
  • Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern: Ladeinfrastruktur, Werkzeuge sowie industrielle Anlagen im Zusammenhang mit Elektromobilität können bis zu 30 % pro Jahr abgeschrieben werden.
  • Anpassung der Bruttolistenpreis-Obergrenze für Dienstwagen: Ab dem 1. Juli 2025 wird die Grenze für die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Elektro-Dienstwagen werden in diesem Rahmen mit 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich versteuert (statt regulär 1 %). Dies kann die Nutzung von Elektro-Dienstwagen steuerlich attraktiver machen.

Die Umsetzung und genaue Anwendung dieser Regelungen in Österreich sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch zu prüfen. Interessierte Unternehmen sollten sich über geltende österreichische Vorschriften und mögliche Anpassungen informieren.

Politische Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität

Neben steuerlichen Anreizen werden auf Bundes- und Landesebene Schritte zur Förderung der Elektromobilität diskutiert oder geplant, beispielsweise:

  • Ausbau der Ladeinfrastruktur: Die Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge wird vorangetrieben, um die Nutzung von E-Fahrzeugen zu erleichtern.
  • Mautbefreiung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge: Die Befreiung von der Mautpflicht für elektrisch betriebene Lkw wird erwogen, um den Einsatz emissionsfreier Nutzfahrzeuge zu fördern.
  • Förderung innovativer Antriebstechnologien: Maßnahmen zur Unterstützung von Plug-in-Hybriden (PHEV), Elektrofahrzeugen mit Range Extender (EREV) sowie entsprechende europäische Regelungen sind vorgesehen.

Diese Maßnahmen sollen zur Entwicklung eines umfassenden Ökosystems rund um Elektromobilität beitragen. Die entsprechende Umsetzung in Österreich kann von den genannten Beispielen abweichen, daher empfiehlt sich eine individuelle Prüfung.

Zielgruppen der Förderungen

Folgende Gruppen könnten von den beschriebenen Förderungen profitieren:

  • Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich Elektromobilität, insbesondere solche, die mit der Forschungszulage Unterstützung erhalten können.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von zusätzlichen Förderboni und Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.
  • Betriebe, die Elektrofahrzeuge in ihrem Fuhrpark einsetzen und die steuerlichen Regelungen zur Abschreibung und Dienstwagenbesteuerung nutzen.
  • Investoren und Betreiber von Ladeinfrastruktur und weiterer Elektromobilitätsausrüstung, die Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen können.

Es ist empfehlenswert, für die individuelle Situation fachlichen Rat einzuholen und die konkreten österreichischen Förderbedingungen zu prüfen.

Voraussetzungen und Antragsprozess für die Forschungszulage

Die Forschungszulage setzt voraus, dass das FuE-Projekt bestimmte Kriterien erfüllt, die unter anderem in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung definiert sind. Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Bescheinigung der Förderfähigkeit: Ein Antrag bei einer entsprechenden Stelle, z. B. einer Forschungszulage-Bescheinigungsstelle, bestätigt, ob das FuE-Projekt förderfähig ist.
  2. Antrag beim Finanzamt: Mit dieser Bescheinigung kann die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Die Zulage kann entweder auf die Ertragssteuerschuld angerechnet oder ausgezahlt werden, falls die Steuer geringer ist. Das ab 2025 verfügbare Vorauszahlungsverfahren ermöglicht zudem eine frühere finanzielle Unterstützung, was die Liquidität bei Forschungsprojekten verbessern kann.

Beachten Sie, dass die genaue Ausgestaltung und Zuständigkeiten in Österreich im Detail erfragt werden sollten.

Zusammenfassung zur Elektromobilität und den Förderungen 2025 in Österreich

Das Wachstumschancengesetz bringt laut den verfügbaren Informationen verschiedene steuerliche Fördermöglichkeiten und Anreize mit sich, die sowohl Forschung als auch Investitionen im Bereich Elektromobilität betreffen. Erweiterungen bei Forschungszulagen, zusätzliche Förderboni für KMU sowie Änderungen bei Abschreibungen und Dienstwagenbesteuerungen können Impulse für Innovation und die Nutzung von Elektromobilitätslösungen geben.

Da die dargestellten Maßnahmen vor allem aus dem deutschen Kontext stammen, sollte die Übertragbarkeit auf Österreich kritisch geprüft und auf konkrete österreichische Förderprogramme geachtet werden. Unternehmen und Privatpersonen werden angeregt, sich bei Fachleuten wie Finanz- und Steuerberatern sowie bei offiziellen Stellen über aktuelle und verbindliche Regelungen und Antragsmöglichkeiten zu informieren.

Quellen

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