Elektromobilität in Österreich 2025
Wussten Sie, dass 2025 steuerliche Förderungen und Abschreibungen für Elektromobilität in Österreich und durch deutsche FuE-Programme enorme Wachstumschancen bieten? Erfahren Sie, wie Sie diese steuerlichen Vorteile optimal nutzen, um Forschung und nachhaltige Investitionen effektiv zu fördern.
Informationen zum Wachstumschancengesetz und steuerlicher Forschungsförderung in der Elektromobilität
Das Wachstumschancengesetz, das im März 2024 in Deutschland verabschiedet wurde, erweitert die steuerlichen Fördersysteme für Forschung und Entwicklung. Für Unternehmen mit FuE-Projekten, die auch in Österreich geschäftlich tätig sind und grenzüberschreitend forschen, können sich Möglichkeiten ergeben, entsprechende Steuervorteile zu beantragen. Die Regelungen beziehen sich auf Aufwendungen ab dem 27. März 2024, das dazugehörige Vorauszahlungsverfahren beginnt am 1. Januar 2025.
Umfang und Art der Fördermöglichkeiten
- Steuerliche Forschungszulage für FuE-Projekte: Unternehmen, die experimentelle Entwicklungsarbeiten im Bereich Elektromobilität durchführen, haben die Möglichkeit, eine steuerliche Forschungszulage zu beantragen. Diese Zulage kann entweder auf die Ertragssteuerschuld angerechnet oder, falls keine Steuerschuld vorhanden ist, ausgezahlt werden.
- KMU-Bonus: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können einen Bonus von 10 Prozentpunkten auf die Forschungszulage für FuE-Tätigkeiten erhalten, beginnend mit dem 27. März 2024, was die Förderung solcher Projekte zusätzlich unterstützen kann.
- Förderfähige Projekte: Die FuE-Vorhaben sollten experimentelle Entwicklungsarbeiten sein, die darauf abzielen, neue Produkte oder Verfahren zu entwickeln. Projekte, die sich ausschließlich auf Marktentwicklung oder Optimierung bestehender Systeme konzentrieren, sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter: Seit März 2024 können bewegliche Wirtschaftsgüter, wie Prototypen oder technische Ausstattung, die direkt in FuE-Projekte der Elektromobilität investiert wurden, steuerlich abgeschrieben werden. Dies kann die Bilanzierung von Forschungsinvestitionen erleichtern.
Voraussetzungen und Antragsprozess
- Bescheinigung über FuE-Projekt: Vor dem Antrag der steuerlichen Forschungszulage beim Finanzamt ist eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit des FuE-Projekts bei der zuständigen Bescheinigungsstelle einzuholen.
- Vermeidung von Doppelförderungen: Es ist wichtig, die gleichen Kosten nicht bei anderen Förderprogrammen anzusetzen, da eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.
- Festsetzungsfristen: Unternehmen haben die Möglichkeit, Ansprüche auf Forschungszulage innerhalb von vier Jahren geltend zu machen. Für rückwirkende Anträge gelten Vertrauensschutzregelungen.
Steuerliche Aspekte bei der betrieblichen Nutzung von Elektrofahrzeugen
Neben FuE-Förderungen ergeben sich durch das Wachstumschancengesetz auch steuerliche Anpassungen bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen in Unternehmen.
Erweiterte Regelungen zu Dienstwagen
- Erhöhung der Wertgrenze: Die steuerliche Begünstigung für die private Nutzung von Elektrofahrzeugen gilt bislang für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro. Ab Juli 2024 wird diese Grenze auf 95.000 Euro erhöht. Dies kann Unternehmen erweiterte Möglichkeiten bei der Nutzung von höherpreisigen E-Dienstwagen eröffnen.
- Niedriger Steuersatz für private Nutzung: Für Elektro-Dienstwagen wird ein reduzierter Steuersatz von 0,25 % des Bruttolistenpreises für die private Nutzung angewendet, was die Kosten der Nutzung beeinflussen kann.
- Abschreibungsregelungen: Elektrofahrzeuge, die zwischen Juli 2024 und Dezember 2028 angeschafft werden, können über eine verkürzte Nutzungsdauer von sechs Jahren abgeschrieben werden, mit einem AfA-Satz von 40 %. Diese Regelung ermöglicht eine schnellere Abschreibung der Investitionskosten.
Entwicklung der Ladeinfrastruktur
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist ein zentraler Aspekt zur Unterstützung der Elektromobilität. Für Deutschland sind bis 2025 etwa 9.000 Schnellladepunkte an strategisch ausgewählten Standorten geplant. Auch in Österreich wird die Ladeinfrastruktur kontinuierlich erweitert, um die Nutzung von E-Fahrzeugen im privaten und beruflichen Umfeld zu fördern.
Bedeutung der Fördermöglichkeiten für österreichische Unternehmen und Empfehlungen
- Österreichische Förderangebote: Österreich bietet eigene Förderprogramme im Bereich Elektromobilität, beispielsweise Kaufprämien für Elektroautos, Zuschüsse für Ladeinfrastruktur sowie steuerliche Begünstigungen auf Bundes- und Landesebene (z. B. Umweltförderungsgesetz, Klimaschutzförderungen). Die steuerlichen Regelungen und Förderungen aus Deutschland können für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden FuE-Aktivitäten eine ergänzende Rolle spielen.
- FuE-orientierte Unternehmen: Unternehmen in Österreich, die im Bereich Elektromobilität forschen oder entwickeln, können prüfen, ob die deutschen FuE-Fördermodelle für ihre Projekte in Frage kommen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Forschungs- und Kooperationsvorhaben.
- Fachliche Beratung empfehlen: Aufgrund der Komplexität der Förderlandschaft und der besonderen gesetzlichen Regelungen empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch Steuerexperten oder Förderberater, um Förderoptionen bestmöglich zu nutzen und Doppelförderungen zu vermeiden.
Zusammenfassung
Auch in Österreich kann es sich lohnen, im Jahr 2025 die verfügbaren Fördermöglichkeiten und steuerlichen Erleichterungen rund um Elektromobilität zu berücksichtigen. Das deutsche Wachstumschancengesetz stellt – trotz seines Schwerpunkts auf Deutschland – eine potenzielle ergänzende Chance dar, insbesondere für FuE-Projekte mit grenzüberschreitenden Elementen. Die angepassten Begünstigungen für Dienstwagen und die neuen Abschreibungsregelungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, die Investitionskosten in Elektrofahrzeuge steuerlich zu berücksichtigen.
Für österreichische Unternehmen empfiehlt es sich, neben nationalen Förderprogrammen auch die steuerlichen Förderinstrumente durch das Wachstumschancengesetz zu prüfen und die Elektromobilitätsstrategie entsprechend den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen auszurichten.
Quellen
- IHK München: Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE)
- Böhnke & Gruber Steuerberatung: Neue Förderung für E-Autos
- Merkur: Neue E-Auto-Förderung – Steuervorteile für Dienstwagen
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